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Optionales Lösch-Kennwort:
Steuergutschrift bei Veräußerungsverlust
Aktienrechner und Anleiherechner weisen nun bei Berücksichtigung von Steuern wahlweise auch
eine mögliche Steuergutschrift bei einem Veräußerungsverlust aus.
Werden Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen zu einem niedrigeren
Preis verkauft (oder im Falle von Anleihen bei Endfälligkeit zurückgegeben) als diese
erworben wurden, kommt es zu einem Veräußerungsverlust.
Dieser Verlust kann in der Regel mit anderen Kapitalerträgen, mindestens aber mit
Veräußerungsgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften der selben Wertpapierart,
verrechnet werden.
Da bei Betrachtung eines einzelnen Wertpapiergeschäfts die direkte steuerliche
Verrechnung eines eventuellen Veräußerungsverlustes in der Praxis nicht immer möglich ist,
ist diese Option im Aktienrechner und Anleiherechner standardmäßig ausgeschaltet.
Wer hingegen viele Wertpapiergeschäfte tätigt und dabei auch Gewinne erzielt, kann
erlittene Veräußerungsverluste gegenrechnen und für die steuerliche Betrachtung eine
entsprechende Steuergutschrift verrechnen.
Möchten Sie diese Option nutzen, markieren Sie zunächst wie gewohnt das Kästchen
Steuersatz zur Berücksichtigung von Steuerabzügen und dann zusätzlich noch das dann
neu erscheinende Kästchen Bei Veräußerungsverlust Steuergutschrift verrechnen.
Bitte beachten Sie jedoch für die Praxis, dass die tatsächliche Möglichkeit zur Steuerverrechnung
davon abhängt, ob es Kapitalerträge (ggf. aus anderen Wertpapiergeschäften) gibt, mit denen ein
Veräußerungsverlust und damit die darauf bereits entrichtete Steuer verrechnet werden kann.
Die depotführende Bank richtet hierzu entsprechende sogenannte Verlustverrechnungstöpfe ein.