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Optionales Lösch-Kennwort:
Anrechnung von Teilzahlungen bei Zahlungsverzug
Der Zinsrechner für Verzugszinsen bei Zahlungsverzug erlaubt nun die Wahl der Reihenfolge bei
der Anrechnung von Teilzahlungen auf Zinsen und Hauptforderung.
Beim Verzugszinsrechner ist nun als weitere Einstellmöglichkeit die Verrechnungsreihenfolge
für Teilzahlungen wählbar.
Gewöhnlich gilt § 367 BGB, wonach bei Zahlungsverzug vom Schuldner geleistete Teilzahlungen
zuerst auf die bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung angefallenen Verzugszinsen
und dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.
Die Reihenfolge der Verrechnung ist im gewöhnlichen Fall also erst Zinsen - dann Hauptforderung.
Neu ist nun die wahlweise Möglichkeit der Verrechnung gemäß § 497 BGB, wonach Teilzahlungen
zuerst auf die Hauptforderung und dann erst auf die angefallenen Verzugszinsen angerechnet werden.
Diese Option gilt für Zahlungen, die ein Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehen schuldet.
Die Reihenfolge der Verrechnung ist in diesem speziellen Fall also erst Hauptforderung - dann Zinsen.
Da diese Option nur bei Teilzahlungen relevant ist, erscheint diese Einstellmöglichkeit
im Verzugszinsrechner erst beim Aktivieren des Kästchens für Teilzahlungen.
Bei beiden Varianten wird kein Zinseszins berechnet, da dieser gemäß § 289 BGB bei Verzugszinsen
verboten ist.
Als weitere neue Option bietet der Zinsrechner für Zahlungsverzug eine Einstellung
zur Zinsmethode an. Die Zinsmethode ist das Verfahren, das die Art der Berechnung der Zinstage und die Anzahl der Tage des Basisjahres vorgibt. Während bei der Deutschen Zinsmethode 30/360 jeder Monat 30 Tage hat, wird
bei den Zinsmethoden act/360, act/365 und act/act die tatsächliche Tageanzahl angesetzt.
Darüber hinaus unterscheiden sich die Zinsmethoden in der Tageanzahl des Basisjahres. Das Basisjahr wird je nach Zinsmethode zu 360 oder 365 (bzw. bei act/act in Schaltjahren 366) Tagen gesetzt.
Mit der bisherigen und empfohlenen Einstellung
act/act (kalendergenau) wird entsprechend des jeweiligen Jahres mit 365 oder 366 Tagen gerechnet.