Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
Mit Nutzung der Permanentlink-Funktion werden Ihre auf dieser Unterseite getätigten Eingabedaten auf unserem Server gespeichert und über einen speziellen Link (den Permanentlink in Form einer URL-Internetadresse) dauerhaft aufrufbar gemacht.
Optionales Lösch-Kennwort:
Teilzahlungen bei Zahlungsverzug
Der Verzugszinsrechner für Verzugszinsen wurde um die
Eingabemöglichkeit für zwischenzeitlich geleistete Teilzahlungen erweitert.
Befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug, weil er Geldschulden nicht
fristgerecht beglichen hat, fallen Verzugszinsen an.
Der Zinssatz der Verzugszinsen orientiert sich dabei in der Regel am
Basiszinssatz,
der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank neu festgesetzt wird.
Der für den Zahlungsverzug angewandte Zinssatz beträgt bei Verbrauchergeschäften
fünf Prozentpunkte und bei Handelsgeschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
des jeweiligen Zeitraums.
Im Verzugszinsrechner ist der entsprechende Basiszinssatz hinterlegt, so dass gemäß
des jeweiligen Verzugszeitraums mit den richtigen Zinssätzen gerechnet wird.
Neu ist beim Rechner nun die Möglichkeit zur Berücksichtigung von Teilzahlungen, die der
Schuldner bereits geleistet hat, die aber zu gering waren um die gesamte Forderung zu
erfüllen.
Geleistete Teilzahlungen können mit ihrem jeweiligen Datum und Betrag im
Rechner vermerkt werden.
Gemäß § 367 BGB werden Teilzahlungen zuerst mit den bis zum Termin der jeweiligen
Teilzahlung angefallenen Verzugszinsen und dann mit der Hauptschuld verrechnet.
Dies ist insofern relevant, da bei Zahlungsverzügen keine Zinseszinsen auf die
Verzugszinsen berechnet werden dürfen.
Der Rechner erlaubt die Eingabe von mehreren Teilzahlungen, so dass bei Zahlungsverzug
auch Szenarien mit Ratenzahlungen berechnet werden können.