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Steuerrechner mit Kirchensteuer
Der Einkommensteuerrechner ermittelt neben
dem Solidaritätszuschlag nun auch die ggf. anfallende Kirchensteuer.
Da die Kirchensteuer in Deutschland zusammen mit der Einkommensteuer von den Finanzämtern festgesetzt und
eingezogen wird, wurde der Einkommensteuerrechner um die Berechnung der Kirchensteuer erweitert.
Die Kirchensteuer kommt bestimmten Religionsgemeinschaften zugute.
Wer nicht einer dieser Kirchen angehört, ist von der Kirchensteuer befreit.
Die Höhe der zu zahlenden Kirchensteuer
orientiert sich an der vom Finanzamt festgesetzten Einkommensteuer.
Der Kirchensteuersatz bezogen auf die Einkommensteuer beträgt 8 % in
Baden-Württemberg und Bayern, während in den übrigen deutschen Bundesländern sogar 9 % erhoben werden.
Der Steuerrechner berechnet ausgehend vom zu versteuernden
Jahreseinkommen und unter Berücksichtung von Einzel- oder Zusammenveranlagung von Ehepartnern nach dem
Splittingverfahren die zu entrichtende Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Dabei werden für alle Abgabearten sowohl Durchschnittssteuersatz wie auch Grenzsteuersatz ermittelt.