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Grunderwerbssteuer berechnen
Der neue Rechner zur Grunderwerbssteuer berechnet die beim
Grundstückskauf je nach Bundesland anfallende Steuer.
Wer in Deutschland ein Grundstück erwerben möchte, wird mit der Grunderwerbssteuer (GrESt) belastet,
die im Gesetzestext eigentlich Grunderwerbsteuer (mit nur einem s) heißt.
In der Praxis und auch im Duden werden beide Schreibweisen nebeneinander gebraucht.
Doch zurück zur Berechnung der Grunderwerbssteuer. Die Höhe der Steuer ist in der Regel
ein prozentualer Anteil des Kaufpreises. Der Prozentsatz ist je nach Bundesland unterschiedlich
und beträgt aktuell 3,5 %, 4,5 % oder 5,0 % der Bemessungsgrundlage.
Seit die Bundesländer die Grunderwerbssteuer selbst festlegen können, machen immer mehr
Länder davon Gebrauch, so dass der lange Zeit bundeseinheitliche Grunderwerbssteuersatz
von 3,5 % nur noch in wenigen Bundesländern gilt.
Zuletzt hat Rheinland-Pfalz zum 01.03.2012 die Grunderwerbssteuer von 3,5 % auf 5,0 %
erhöht.
Ausgenommen von der Besteuerung sind dabei Grundstückserwerbe mit einem Gegenwert von
nicht mehr als 2.500 Euro sowie der Erwerb eines Grundstücks durch den Ehepartner des
Veräußerers oder wenn der Erwerber in gerade Linie mit dem Veräußerer verwandt ist.
Der Rechner zur Grunderwerbssteuer ist ein weiterer Rechner zum Thema
Steuern. Er wurde bewusst einfach gehalten und berücksichtigt
keine weiteren ggf. anfallenden Kaufnebenkosten wie Notarkosten oder Maklergebühren.