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Optionales Lösch-Kennwort:
Aktienrechner um Ordergebühren erweitert
Der Aktienrechner berücksichtigt nun optional auch
Ordergebühren für Kauf und Verkauf bei der Renditeberechnung.
Wer Investments in Aktien oder anderen börsengehandelten Wertpapieren tätigt, ordert diese
meist über einen Broker, eine Bank oder Sparkasse, wofür in der Regel Ordergebühren fällig werden.
Die Struktur der Ordergebühren kann je nach Finanzdienstleister sehr unterschiedlich gestaltet sein.
Meist handelt es sich um einen prozentualen Anteil am Ordervolumen, meist deutlich weniger als ein Prozent.
Dabei gilt jedoch oft eine Mindestgebühr, die also mindestens pro Kauf oder Verkauf anfällt.
Zur volumenabhängigen Ordergebühr berechnen manche Institute noch eine fixe Grundgebühr, die in jedem Fall
zu zahlen ist. Manche Online-Broker hingegen berechnen auch nur eine Einheitsgebühr, unabhängig vom
Ordervolumen.
Die maximale Höhe der Ordergebühr ist bei vielen Instituten durch einen Maximalbetrag gedeckelt.
Neben den reinen Ordergebühren der Bank oder des Brokers gibt es auch weitere Gebühren wie Börsengebühren
oder Maklercourtage. Zwar sind diese in den Ordergebühren manchmal bereits enthalten, können aber auch ‐
was eher die Regel ist – noch zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Gelegentlich bieten Broker Sonderaktionen für Neukunden an oder haben spezielle Vereinbarungen
mit den Emittenten bestimmter Zertifikate, welche zu vergünstigen Ordergebühren im Direkthandel erworben
werden können.
Je nach Investitionsvolumen und je nach Gebührenstruktur des Brokers kann die Ordergebühr erheblichen
Einfluss auf die Rendite des Investments haben. Daher können Gebühren nun beim Aktienrechner optional bei
der Renditeberechnung berücksichtigt werden.
Der Aktienrechner erlaubt dabei getrennte Gebühren für den Kauf und den Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren.
Aufgrund der Vielzahl möglicher Gebührenstrukturen erfolgt die Angabe der Ordergebühren nicht
als prozentualer Wert, sondern als konkreter Eurobetrag.
Markieren Sie dazu im Rechner das Kästchen Gebühren.