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Sparer-Pauschbetrag beim Fondsrechner
Der Fondsrechner für regelmäßiges Fondssparen
kann in der steuerlichen Betrachtung nun ebenfalls den steuerfreien Sparer-Pauschbetrag in die Berechnung
einbeziehen.
Mit der ab dem Jahr 2009 in Deutschland bestehenden Abgeltungssteuer unterliegen - bis auf wenige Ausnahmen -
sämtliche Kapitalerträge dem pauschalen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer.
Die aufgrund von Kurszuwächsen erzielten Gewinne sind dabei aber erst dann steuerpflichtig, wenn ein solcher
Gewinn auch realisiert wird.
Beim regelmäßigen Fondssparen bedeutet dies, dass trotz koninuierlicher Kursentwicklung des Fonds die
Steuer erst dann anfällt, wenn Fondsanteile mit Gewinn verkauft werden. Dies ist ein wichtiger Unterschied
zu beispielsweise jährlich gutgeschriebenen Zinsen, die dann auch jährlich zu versteuern wären.
Hierbei spielt es keine Rolle, wie lange die Fondsanteile zuvor gehalten wurden.
Steuerfrei ist dabei lediglich der so genannte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von zur Zeit 801 Euro für
Ledige bzw. 1.602 Euro für Eheleute.
Auch wenn Kursgewinne beim Fondssparen im Laufe mehrerer Jahre langsam aufgebaut wurden, fällt die
Abgeltungssteuer auf den erzielten Kursgewinn erst in dem Jahr an, in dem die Fondsanteile verkauft werden.
Somit kann auch der jährliche Sparer-Pauschbetrag nur für das betreffende Jahr des Verkaufs steuermindernd
angesetzt werden. Dieser Umstand wird im Fondsrechner berücksichtigt.
Der Fondsrechner ist speziell für Geldanlagen in Fonds konzipiert, um durch regelmäßiges Fondssparen kontinuierlich ein Vermögen aufzubauen. Der Rechner unterstellt ein unterjährig exponentielles Kapitalwachstum.