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Optionales Lösch-Kennwort:
Arbeitskammerbeitrag beim Gehaltsrechner
Der Gehaltsrechner berücksichtigt nun optional auch den in Bremen und im Saarland anfallenden Arbeitskammerbeitrag.
Die Arbeitskammer des Saarlandes und die Arbeitnehmerkammer Bremen vertreten im Saarland und in der Freien Hansestadt Bremen die Interessen der Arbeitnehmer in beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Belangen.
Alle Arbeitnehmer, die im Saarland arbeiten, sind automatisch Mitglieder der Arbeitskammer des Saarlandes. Ebenso gehören alle Arbeitnehmer, die in Bremen arbeiten, der Arbeitnehmerkammer Bremen an. Gleiches gilt für Praktikanten und Auszubildende.
Beide Arbeitskammern bieten ihren Mitgliedern ein umfangreiches Leistungsspektrum. Sie beraten kompetent und kostenlos rund um Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht sowie Existenzsicherung und Weiterbildung. Die Arbeitskammer des Saarlandes kooperiert dabei mit der Verbraucherzentrale, sodass die Mitglieder gleichzeitig Zugang zum Verbraucherschutz haben. Die Arbeitnehmerkammer Bremen erledigt gegen eine geringe Gebühr sogar die Einkommensteuererklärung.
Daneben bieten beide Arbeitskammern ihren Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Beide unterhalten eigene Bildungseinrichtungen und fördern weitere. Darüber hinaus vertreten sie die Interessen ihrer Mitglieder in der Politik. Ähnliche Arbeitskammern gibt es deutschlandweit in keinem anderen Bundesland.
Finanziert werden die Arbeitskammern aus Mitgliederbeiträgen, dem Arbeitskammerbeitrag. Die Beiträge beider Arbeitskammern liegen bei 0,15 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern bei der Lohnzahlung einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.
Dabei gibt es einige Unterschiede zwischen Saarland und Bremen:
In der Arbeitnehmerkammer Bremen sind Mitglieder unter einem Monatseinkommen von 250 Euro beitragsfrei.
Die Beiträge der Arbeitskammer des Saarlandes entrichten nur Arbeitnehmer. Dabei wird seit Januar 2016 die volle Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zur Beitragsberechnung herangezogen (bis zum Jahr 2015: 75 Prozent). Auszubildende sind beitragsfrei, ebenso geringfügig Beschäftigte (Minijobber). In der Gleitzone bis 850 Euro Monatseinkommen gelten ermäßigte Beiträge.
Um den Arbeitskammerbeitrag bei der Nettolohn-Berechnung einzubeziehen,
markieren Sie im Rechner einfach das entsprechende Kästchen.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2025 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.