Permanentlink erstellen – Datenschutzhinweis und Funktionsweise
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Optionales Lösch-Kennwort:
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge
Neben einem pauschalen Steuersatz für Kapitalerträge kann der
Rechner fürs Zuwachssparen sowie der Festgeldrechner nun auch
einen Steuerfreibetrag in die Berechnung einbeziehen.
Der angegebene Steuersatz mindert somit nur noch die über den Steuerfreibetrag hinausgehenden
Zinserträge, so dass nun eine noch genauere Berechnung möglich ist.
In Deutschland kann der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale von
zusammen 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Ehepaare als jährlicher Steuerfreibetrag
steuermindernd berücksichtigt werden.
Auch mit der Einführung der neuen Abgeltungssteuer 2009 wird sich an der Höhe
dieser Steuerfreibeträge vorerst nichts ändern.
Da der Freibetrag auf mehrere Bankinstitute verteilt werden kann und um
diese neue Funktionalität auch für Nutzer aus anderen Ländern nutzbar zu machen,
können Sie den Steuerfreibetrag im Rechner frei einstellen.
Auch wollen wir unserem Motto Rechnen in allen Richtungen treu bleiben.
Das heißt, auch wenn ein Steuerfreibetrag mit in die Berechnung eingeht, können
Sie mit unseren Rechnern wie bisher nicht nur ein resultierendes Endkapital berechnen,
sondern auch in umgekehrter Richtung rechnen, also
beispielsweise das benötigte Anfangskapital ermitteln, wenn das zu erzielende
Endkapital vorgegeben wird.
Der Zinsrechner zum Zuwachssparen bzw. Wachstumssparen ermittelt bei jährlich unterschiedlichen Zinssätzen (z.B. Bundesschatzbriefe) die Guthabenentwicklung und Rendite.