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Einkommensteuer berechnen
Bald ist es wieder soweit: Wie jedes Jahr endet in Deutschland am 31. Mai die Frist zur Abgabe der
Einkommensteuererklärung. Ein Grund für uns, Ihnen unseren neuen Einkommensteuerrechner vorzustellen.
Auch wenn bei Angestellten ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber gleich einbehalten und direkt ans Finanzamt
abgeführt wird, kann die tatsächliche Steuerlast hiervon abweichen, indem beispielsweise
zusätzliche Einnahmen noch separat zu versteuern sind.
Der Einkommensteuerrechner ermittelt Ihre persönliche Steuerbelastung anhand Ihres zu
versteuerndes Einkommens nach dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Dabei kann wahlweise neben der getrennten Einkommensteuer-Veranlagung
auch das Splittingverfahren bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten berücksichtigt werden.
Der Einkommensteuerrechner nennt darüber hinaus Ihren individuellen Durchschnittssteuersatz
sowie Ihren Grenzsteuersatz.
Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag ermittelt, der direkt von der Höhe des Einkommensteuerbetrags
abhängt.
Mit dem Einkommensteuerrechner können Sie leicht
verschiedene Einkommenverhältnisse durchspielen und die zugehörige Steuerbelastung ermitteln.