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Basiszinssatz auf 0,37 % gestiegen
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient,
auf 0,37 Prozent angehoben. Der Rechner für Verzugszinsen wurde entsprechend angepasst.
Der Basiszinssatz wird halbjährlich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres
angepasst.
Wie die Deutsche Bundesbank in einer Pressenotiz mitteilt, wurde der Basiszinssatz zum
1. Juli 2011 gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB neu berechnet und
im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die jeweilige Veränderung des Basiszinssatzes entspricht dabei den Prozentpunkten,
um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.
Als Bezugsgröße wird hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der
Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres herangezogen.
Am 28. Juni 2011 betrug dieser Zinssatz 1,25 % und ist damit seit Ende Dezember 2010 um 0,25 Prozentpunkte
gestiegen.
Hieraus errechnet sich der seit 1. Juli 2011 gültige Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs
von 0,37 %, der zuvor 0,12 % betrug.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient gemäß § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB
vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen.