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Basiszins wieder auf 0,12 % gesunken
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient,
wieder auf 0,12 Prozent gesenkt. Der Rechner für Verzugszinsen wurde entsprechend angepasst.
Der Basiszins - oder genauer der Basiszinssatz - wird halbjährlich jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli
eines Jahres angepasst.
Zum 1. Januar 2012 wurde der Basiszins gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB
neu berechnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht, wie die Deutsche Bundesbank in einer Pressenotiz mitteilt.
Die jeweilige Veränderung des Basiszinssatzes entspricht dabei den Prozentpunkten,
um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist.
Als Bezugsgröße dient der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank.
Dieser betrug am 27. Dezember 2011 1,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen
Zeitpunkt am 1. Juli 2011 um 0,25 Prozentpunkte gefallen, da er bei der letzten Hauptrefinanzierungsoperation
im Juni 2011 1,25 % betrug.
Der Basiszins vergingert sich demnach ebenfalls um 0,25 Prozentpunkte und sinkt daher von 0,37 % auf nun 0,12 %.
Dies ist derselbe niedrige Basiszins, der auch bereits für vier Halbjahre bis zum 30. Juni 2011 bestand.
Da der Basiszins Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen ist, ergibt sich für die Höhe des
Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB damit 0,12 % + 5,00 % = 5,12 % bzw. nach § 288 Abs. 2 BGB 0,12 % + 8,00 % = 8,12 %.