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Abschreibung berechnen
Mit dem neuen AfA-Rechner berechnen Sie die steuerrechtliche Abschreibung,
die sogenannte Absetzung für Abnutzung.
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eine Begrifflichkeit aus dem Einkommensteuergesetz.
Demnach können die Kosten zur Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens meist nicht sofort steuerlich in Abzug gebracht werden, sondern müssen über
die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang spricht man
landläufig von Abschreibung.
Mit dem AfA-Rechner können Sie hierzu einen Abschreibungsplan für die lineare Abschreibung berechnen,
aus dem für jedes Nutzungsjahr tabellarisch der jeweilige Buchwert zu Jahresbeginn,
die Anzahl der Nutzungsmonate des betreffenden Jahres, den Abschreibungsbetrag sowie der
Restbuchwert zum Jahresende ersichtlich ist.
Momentan ist die lineare Abschreibung die in Deutschland steuerrechtlich einzige
zugelassene Abschreibungsart. Dies bedeutet, dass über die gesamte Nutzungsdauer eine jährlich jeweils
gleich hohe Abschreibung erfolgt, der Restbuchwert also linear bis auf null abnimmt.
Die hierbei anzusetzende Nutzungsdauer für das jeweilige Wirtschaftsgut ergibt sich aus
der AfA-Tabelle, die vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt wird und von
der nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf.
So sind beispielsweise Personalcomputer und Peripheriegeräte wie Bildschirm und Drucker über einen Zeitraum
von drei Jahren linear abzuschreiben, während Personenkraftwagen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft wurden,
über eine Nutzungsdauer von sechs Jahren abzuschreiben sind.
Erfolgt die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts nicht mit Jahresbeginn, so sieht das
Einkommensteuergesetz eine monatsgenaue Berchnung der Abschreibung vor. Hierzu bietet der
AfA-Rechner optional die Möglichkeit zur Angabe des Anschaffungszeitpunkts mit Monat und Jahr.
Die Abschreibung im ersten Kalenderjahr fällt dann entsprechend geringer aus.