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Optionales Lösch-Kennwort:
Verzugszinsen berechnen
Sie haben eine Zahlungsschuld nicht rechtzeitig beglichen?
Dann sollten Sie auf Verzugszinsen achten.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 288 Absatz 1 vor, dass Geldschulden während
des Verzugs zu verzinsen sind. Zum eigentlichen Forderungsbetrag werden also noch
Verzugszinsen fällig.
Um die Verzugszinsen zu ermitteln, steht ab sofort unser Verzugszinsrechner bereit.
Der Zinssatz der Verzugszinsen orientiert sich dabei am so genannten Basiszinssatz, der halbjährlich von
der Deutschen Bundesbank angepasst wird.
Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz.
Der Verzugszinsrechner ermittelt anhand des geschuldeten Betrags und des Verzugszeitraums
die fälligen Verzugszinsen. Der für die Berechnung im jeweiligen Zeitraum erforderliche Basiszinssatz
ist im Rechner bereits integriert.
Darüber hinaus lässt der Rechner auch alternative Zinssätze für Verzugszinsen zu, wie dies
bei Handelsgeschäften oder bei separaten Absprachen der Fall sein kann.