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Geld & Finanzen
Einkommensteuer 2019: Grundfreibetrag steigt, Tarifstufen werden angehoben
Mehr Netto vom Brutto – der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt 2019 von zuletzt 9.000 Euro auf 9.168 Euro. Um der Kalten Progression entgegenzuwirken, werden zudem die Tarifstufen erneut angehoben.
Der Grundfreibetrag ist der Teil vom Einkommen, auf den noch keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Seine Aufgabe ist es, ein gewisses Grundeinkommen steuerfrei zu halten, damit niemandem durch die Einkommensteuer das Nötigste zum Leben genommen wird. Weil die Lebenshaltungskosten mit der Zeit durch Inflation steigen, muss der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst werden.
Die Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.168 Euro für 2019 bedeutet einen Anstieg von 1,87 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Der Grundfreibetrag gilt pro Person; Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung haben den doppelten Grundfreibetrag zur Verfügung, 2019 also 18.336 Euro.
Ein Single mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 25.000 Euro zahlt damit 2019 fast 70 Euro weniger Einkommensteuer als im Vorjahr.
Das liegt freilich auch daran, dass auch die übrigen Tarifstufen der Einkommensteuer im Kampf gegen die Kalte Progression 2019 erneut angehoben werden.
Was ist Kalte Progression?
Kalte Progression ist eine Art passiver Steuererhöhung. Dazu kommt es, wenn mit dem allgemeinen Preisniveau auch die Einkommen steigen, die Tarifstufen der Einkommensteuer aber gleich bleiben. Die Einkommensteuer folgt einem sog. progressiven Tarif: Höhere Einkommensanteile werden höher besteuert als niedrigere. Bleibt der Einkommensteuertarif starr, wird eine Einkommenssteigerung überproportional stark mit Steuern belastet und kommt so nicht ausreichend beim Verdiener an.
Um dem entgegenzuwirken, werden 2019 alle Stufen des Einkommensteuertarifs um 1,84 Prozent angehoben; die erneute Anpassung erfolgt anhand der erwarteten Inflationsrate für das Jahr 2018.
Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.