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Geld & Finanzen
Mehr Kinderzuschlag ab Juli 2016
Die Bundesregierung erhöht Familienleistungen:
Von Juli 2016 an können Familien mit Kindern, wenn das Einkommen nicht reicht,
statt bis zu 140 Euro nun bis zu 160 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind erhalten.
Aufs Jahr umgerechnet beträgt der maximale Kinderzuschlag von Juli 2016 an damit 1.920 Euro.
Für bezugsberechtigte Familien macht das immerhin ein jährliches Plus von bis zu 240 Euro pro Nase ab Juli 2016.
Die exakte Höhe richtet sich nach dem elterlichen Einkommen.
Den Kinderzuschlag erhalten Familien, wenn die Eltern trotz Berufstätigkeit mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können,
aber nicht oder nicht vollständig den ihrer Kinder.
Zusammen mit dem Wohngeld soll der Kinderzuschlag Familien unter diesen Bedingungen finanziell entlasten
und den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) vermeiden helfen.
Der Kinderzuschlag kann so lange bezogen werden, wie ein Kindergeldanspruch für das betreffende Kind besteht;
für volljährige Kinder nur, solange sie noch im elterlichen Haushalt leben.
Der Kinderzuschlag kann bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.
Hier können Sie auch prüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, wenn ja, in welcher Höhe,
bzw. wie sich Ihr Anspruch ab Juli 2016 ändert.
Tipp: Nutzen Sie unseren praktischen (und kostenlosen) Haushaltsrechner, um Ihre Einkünfte und Ausgaben im Blick zu behalten,
Haushaltsbuch zu führen, Einsparmöglichkeiten zu finden und gezielt für die Erfüllung besonderer Wünsche zu sparen.
Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.