Finanztipps für Familien mit Kindern KinderzuschlagFamilien mit geringem Einkommen können über den Kinderzuschlag zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Viele Haushalte haben nur ein knappes Einkommen. Wenn Eltern, obwohl sie berufstätig sind, mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnten, aber nicht oder nicht vollständig den ihrer Kinder, hilft der Staat mit dem Kinderzuschlag weiter. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen und verhindern, dass Eltern ihr vorhandenes Arbeitseinkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, weil das Geld sonst nicht reicht. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern deshalb vorrangig vor Arbeitslosengeld II. Neben dem Kinderzuschlag können Haushalte mit knappem Budget außerdem Wohngeld erhalten – das folgt dem gleichen Ziel, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag, und in welcher Höhe?Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, solange für ihre Kinder noch ein Kindergeld-Anspruch besteht, also längstens bis zum 25. Geburtstag der Kinder. Außerdem muss das elterliche Einkommen innerhalb gewisser Einkommensgrenzen liegen. Alleinerziehende brauchen ein anrechnungsfähiges Mindesteinkommen von 600 Euro, Paare von 900 Euro brutto im Monat. Dies soll sicherstellen, dass der Kinderzuschlag, zusammen mit den eigenen finanziellen Mitteln der Eltern einschließlich Kindergeld und ggf. dem Wohngeld auch tatsächlich ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken, sodass die Eltern kein zusätzliches Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ist dies gegeben, zahlt der Staat den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag beträgt seit Januar 2017 bis zu 170 Euro pro Kind und Monat. Ab 2019 soll er auf bis zu 200 Euro monatlich steigen. Die exakte Berechnung ist, wie beim Wohngeld, kompliziert, und orientiert sich am konkreten Einkommen der Eltern. Deckt dieses den Bedarf der Kinder teilweise, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend. Genaue Auskunft über Anspruch und Höhe und weitere Details des Kinderzuschlags gibt Ihnen die Familienkasse, die in der Regel bei der örtlichen Arbeitsagentur angesiedelt ist. Haben Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag, können Sie ihn hier auch direkt beantragen. Der Kinderzuschlag wird dann zumeist zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er kann so lange bezogen werden, wie der Anspruch besteht. Für Kinder über 18 Jahren zahlt der Staat allerdings nur dann noch den Kinderzuschlag, wenn die Kinder noch im elterlichen Haushalt leben. Leistungen für Bildung und TeilhabeEltern, die den Kinderzuschlag erhalten, können für ihre Kinder zusätzlich die staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe (das sog. Bildungspaket) bekommen. Damit werden unter anderem Schulessen, Schulbustickets und Klassenfahrten für Schulkinder bezuschusst. Schon dafür kann es sich lohnen, bei der Familienkasse den Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen zu lassen und auch geringe Ansprüche zu nutzen. Lesen Sie weiter: Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Kinderzuschlag Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis |
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