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Finanztipps für Familien mit Kindern

Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen können über den Kinderzuschlag zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten.

Viele Haushalte haben nur ein knappes Einkommen. Wenn Eltern, obwohl sie berufstätig sind, mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten könnten, aber nicht oder nicht vollständig den ihrer Kinder, hilft der Staat mit dem Kinderzuschlag weiter.

Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Er soll Familien mit Kindern finanziell unterstützen und verhindern, dass Eltern ihr vorhandenes Arbeitseinkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen, weil das Geld sonst nicht reicht. Den Kinderzuschlag erhalten Eltern deshalb vorrangig vor Arbeitslosengeld II.

Neben dem Kinderzuschlag können Haushalte mit knappem Budget außerdem Wohngeld erhalten – das folgt dem gleichen Ziel, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag, und in welcher Höhe?

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, solange für ihre Kinder noch ein Kindergeld-Anspruch besteht, also längstens bis zum 25. Geburtstag der Kinder. Außerdem muss das elterliche Einkommen innerhalb gewisser Einkommensgrenzen liegen. Alleinerziehende brauchen ein anrechnungsfähiges Mindesteinkommen von 600 Euro, Paare von 900 Euro brutto im Monat. Dies soll sicherstellen, dass der Kinderzuschlag, zusammen mit den eigenen finanziellen Mitteln der Eltern einschließlich Kindergeld und ggf. dem Wohngeld auch tatsächlich ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken, sodass die Eltern kein zusätzliches Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Ist dies gegeben, zahlt der Staat den Kinderzuschlag.

Der Kinderzuschlag beträgt seit Januar 2017 bis zu 170 Euro pro Kind und Monat. Ab 2019 soll er auf bis zu 200 Euro monatlich steigen. Die exakte Berechnung ist, wie beim Wohngeld, kompliziert, und orientiert sich am konkreten Einkommen der Eltern. Deckt dieses den Bedarf der Kinder teilweise, verringert sich der Kinderzuschlag entsprechend.

Genaue Auskunft über Anspruch und Höhe und weitere Details des Kinderzuschlags gibt Ihnen die Familienkasse, die in der Regel bei der örtlichen Arbeitsagentur angesiedelt ist. Haben Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag, können Sie ihn hier auch direkt beantragen. Der Kinderzuschlag wird dann zumeist zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Er kann so lange bezogen werden, wie der Anspruch besteht. Für Kinder über 18 Jahren zahlt der Staat allerdings nur dann noch den Kinderzuschlag, wenn die Kinder noch im elterlichen Haushalt leben.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern, die den Kinderzuschlag erhalten, können für ihre Kinder zusätzlich die staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe (das sog. Bildungspaket) bekommen. Damit werden unter anderem Schulessen, Schulbustickets und Klassenfahrten für Schulkinder bezuschusst. Schon dafür kann es sich lohnen, bei der Familienkasse den Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen zu lassen und auch geringe Ansprüche zu nutzen.

Lesen Sie weiter: Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe


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Elterngeld-Rechner

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Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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Haushaltsrechner für Einkünfte und Ausgaben

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Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige