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Finanztipps für Familien mit Kindern

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Familien mit knappem Einkommen können für ihre Kinder zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (das "Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat Kosten rund um Schule, Bildung und Freizeitaktivitäten der Kinder, oder zahlt sie sogar ganz.

Ist das Einkommen knapp, ist es für Eltern oft schwer genug, den Lebensunterhalt der ganzen Familie zu finanzieren. Auch wenn die Kinder natürlich die bestmögliche Ausbildung erhalten und sich auch in ihrer Freizeit entfalten sollen, sind größere Kosten dann mitunter einfach nicht drin. Zumal, wenn alles zusammen kommt – Kita-Ausflug, Klassenfahrten, Schulessen, monatliches Schulbusticket, Sportverein am Nachmittag.

In dem Fall können Kinder die staatlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe, das sog. Bildungspaket, in Anspruch nehmen. Dessen Ziel ist es, Kindern gleiche Chancen hinsichtlich Bildung und gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen, auch wenn die Familie nicht viel Geld zur Verfügung hat.

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket, und wie lange?

Kinder, deren Familien den Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beziehen, oder die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, haben automatisch auch Anspruch auf das Bildungspaket. Aber auch wenn die Familie keine der genannten Sozialleistungen bezieht, können die Kinder die Leistungen des Bildungspakets in Anspruch nehmen, wenn die Elten andernfalls für Bildung und Teilhabe der Kinder finanziell nicht hinreichend aufkommen können.

Ab wann und wie lange Kinder die Leistungen des Bildungspakets erhalten können, hängt von der jeweiligen Leistung ab. Ein Großteil richtet sich an Schülerinnen und Schüler: Diese Leistungen erhalten Kinder bis längstens zum 25. Geburtstag, solange sie eine Schule besuchen und dafür keine Ausbildungsvergütung erhalten. Von anderen Bereichen des Bildungspakets profitieren aber auch schon Vorschulkinder, teils ab dem ersten Lebensjahr, und über die Schule hinaus.

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?

Das Bildungspaket umfasst eine ganze Bandbreite an Leistungen, die anspruchsberechtigte Kinder nutzen können:

  • Ein jährlicher Zuschuss zum Schulbedarf zum Kauf von Schulsachen, wie Schultasche, Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Sportsachen etc.
  • Ein Zuschuss zum Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesstätte für Schul- und Vorschulkinder, wenn die entsprechenden Einrichtungen einen Mittagstisch anbieten.
  • Kostenübernahme für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Kita oder Schule (zum Beispiel Klassenfahrten) für Schul- und Vorschulkinder.
  • Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten zur Schule und zurück, zum Beispiel für Monatskarten für die Bahn oder den Bus. Hier gilt allerdings die Einschränkung, dass jeweils nur die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungswegs bezuschusst wird.
  • Volle Kostenübernahme für Nachhilfe und Schülerförderung, soweit diese erforderlich sind.
  • Ein Zuschuss für gemeinschaftliche und kulturelle Aktivitäten außerhalb der Schule, wie Sportverein, Musikschule, Theatergruppe, oder Museumsbesuche. Diese Leistung zahlt der Staat nur bis zum 18. Geburtstag, dafür kann sie aber schon ab dem ersten Lebensjahr in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für die Teilnahme an Krabbelgruppen oder Babyschwimmen.

Die Leistungen des Bildungspakets müssen schriftlich beantragt werden. Anträge sollten rechtzeitig im Voraus gestellt werden, denn die einzelnen Leistungen werden in der Regel nicht nachträglich gezahlt. Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, können die Leistungen des Bildungspakets über das örtliche Jobcenter beantragen. Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder keine der betreffenden Sozialleistungen erhalten, wenden sich dafür an die Kommunal- oder Stadtverwaltung.

Lesen Sie weiter: Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern


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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

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Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige