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Finanztipps für Familien mit Kindern

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Bereits ab dem Alter von einem Jahr hat jedes Kind gesetzlich Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita). Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

So haben Eltern praktisch durchgehend Anspruch auf eine Kinderbetreuung, bis ihre Kinder in die Schule kommen. Das soll Familien dabei helfen, Kinderwunsch und Berufstätigkeit der Eltern überein zu bringen. Denn immer weniger Familien können es sich heute leisten, dass ein Elternteil über Jahre auf Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich zuhause ausschließlich um die Kinder zu kümmern.

Kinder wiederum können sehr vom Besuch von Kita und Kindergarten profitieren. Sie lernen schon ab dem Kleinkindalter mit Spiel und Spaß den sozialen Umgang mit Gleichaltrigen, und werden dabei altersgemäß gefördert. In der Schule haben sie es so oft leichter. Auch für Kleinkinder ist es in der Regel gar kein Problem, schon eine Kita zu besuchen.

Verschiedene Formen von Kitas und Kindergärten

Rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte haben Kinder zwischen ihrem ersten und dritten Geburtstag. Ab dem dritten Geburtstag haben sie dann Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der gilt wiederum bis zur Einschulung.

Die Betreuung und Förderung in Kitas und Kindergärten ist entsprechend für Kinder dieser Altersstufen ausgerichtet. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Kitas und Kindergärten, zum Beispiel was Gruppengröße, aber auch Ausstattung und Verpflegung betrifft. Ein bekanntes Beispiel sind Waldkindergärten, in denen Kinder besonders an Umwelt und Natur herangeführt werden und viel im Freien spielen dürfen. Über das jeweilige Angebot vor Ort informieren die Jugendämter.

Elternbeiträge

Ebenso über die Kosten für die Eltern. Denn Kitas und Kindergärten werden zwar staatlich kräftig gefördert, um aber die Kosten zu decken, werden auch die Eltern zur Kasse gebeten. Die Höhe der Elternbeiträge hängt dabei ab vom Betreuungsumfang, den die Eltern in Anspruch nehmen wollen, und berücksichtigt auch die Anzahl der Kinder in der Familie und das elterliche Einkommen. Die Elternbeiträge sind steuerlich absetzbar. Beim knappem Familieneinkommen können die Beiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Immer öfter zahlen auch Arbeitgeber einen Zuschuss zu Kita- oder Kindergartenbeiträgen. Solche geldwerten Leistungen sind von vornherein steuerfrei.

Kinder frühzeitig anmelden

Wie so oft, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, es dann aber an die Kommunen weitergibt, schon rechtzeitig für die nötigen Mittel und Strukturen zu sorgen, ist das Angebot an Kita- und Kindergartenplätzen vielerorts sehr limitiert, trotz gesetzlichem Anspruch. Deshalb empfiehlt es sich, Kinder möglichst früh anzumelden. Anspruchsberechtigte Kinder alleinerziehender Eltern erhalten ihre Plätze vorrangig.

Nehmen Eltern für ihre Kinder unter drei Jahren keinen Kitaplatz in Anspruch, können sie vom Staat das Erziehungsgeld beantragen, und darüber eine familiäre Betreuung (oft helfen zum Beispiel die Großeltern) oder eine andere private Kinderbetreuung mitfinanzieren.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige