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Finanztipps für Familien mit Kindern

Wohngeld

Haushalte, deren Einkommen knapp ist, können mit dem Wohngeld einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten.

Die Wohnkosten verschlingen einen beträchtlichen Anteil vom Einkommen. Das stellt gerade Haushalte mit niedrigem Einkommen vor große Probleme: Oft reicht das Geld nicht, um die Kosten zu decken. Das Wohngeld soll es Haushalten mit niedrigem Einkommen, besonders Familien, in dieser Situation ermöglichen, trotzdem angemessen und familiengerecht zu wohnen, ohne gleich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder andere Transferleistungen beantragen zu müssen.

Das Prinzip: Genügt das Wohngeld, dass ein Haushalt samt dem eigenen Einkommen um Hartz IV herum kommt, erhält er Wohngeld. Das Wohngeld wird damit vorrangig vor Hartz IV (und anderen Transferleistungen) gezahlt. Für viele Haushalte im niedrigen Einkommensbereich ist dies eine effektive und gleichzeitig mit viel weniger Aufwand und finanzieller Offenlegung verbundene Alternative. Verstärkung erhält das Wohngeld u.a. durch den Kinderzuschlag, der im Prinzip das gleiche Ziel verfolgt, und direkt Familien mit Kindern unterstützt.

Wohngeld wird immer als Zuschuss gezahlt. Entweder als Mietzuschuss für Mieter, oder als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungseigentümer (sofern diese ihr Wohneigentum selbst bewohnen).

Anspruch auf Wohngeld und Antragstellung

Ob ein Haushalt Anspruch auf Wohngeld hat, und wie viel Wohngeld er konkret erhält, hängt davon ab,

  • wie viele Mitglieder im Haushalt leben. Hier sind vor allem Familien im Vorteil, denn Kinder, Großeltern etc. zählen in der Regel mit.
  • wie hoch das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder ist. Für einen Wohngeldanspruch muss das Gesamteinkommen innerhalb gewisser Grenzen liegen. Dabei gelten diverse Freibeträge, unter anderem für Steuerpflichtige und für Kinder im Haushalt.
  • Wie hoch die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung ist. Auch hier gibt es gewisse Höchstbeträge, bis zu denen Mietkosten und Belastungen angerechnet werden.

Die Berechnung des Wohngeldes selbst ist ziemlich kompliziert. Die örtliche Wohngeldstelle gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, und wie hoch der Anspruch ist. Besteht ein Anspruch, können Sie hier auch gleich den Wohngeld-Antrag stellen, denn der ist erforderlich, um das Wohngeld zu erhalten. Ist das Geld knapp, lohnt es sich in jedem Fall, den Anspruch prüfen zu lassen.

Wohngeld wird in der Regel gleich für volle 12 Monate bewilligt. Ausgezahlt wird es immer erst ab der (bewilligten) Antragstellung, nicht rückwirkend. Stellen Sie Ihren Wohngeldantrag deshalb möglichst frühzeitig. Auch Folgeanträge sollten rechtzeitig (etwa zwei Monate vor Auslaufen der letzten Bewilligung) gestellt werden, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden. Wenn die Zahl der Haushaltsmitglieder steigt (zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes), können Sie einen Antrag auf Erhöhung stellen, und erhalten dann ggf. mehr Wohngeld.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Familien, die Wohngeld beziehen und Kinder haben, für die noch ein Kindergeldanspruch besteht, können für die Kinder zusätzlich staatliche Leistungen für Bildung und Teilhabe ("Bildungspaket") erhalten. Damit bezuschusst der Staat unter anderem Schulbustickets, Schulessen und Klassenfahrten für Schulkinder. Auch deshalb kann es sich lohnen, einen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen, und auch geringe Ansprüche geltend zu machen.

Lesen Sie weiter: Kinderzuschlag


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Der Mietrechner ermittelt die Gesamtmietzahlungen der im Laufe mehrerer Jahre gezahlten Wohnungsmiete inkl. regelmäßiger Mietererhöhungen.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen?

Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

Kinder und Taschengeld

Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

So lernen Kinder Sparen

Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden

Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz

Schulpflicht

Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

Was kostet ein Studium?

Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige