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Finanztipps für Familien mit Kindern

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus wird doppelt so lang gezahlt wie das normale Basis-Elterngeld, und richtet sich vor allem an Eltern, die bald nach der Geburt ihres Kindes wieder Teilzeit arbeiten. Beantragen können es Eltern von Kindern, die ab Juli 2015 geboren sind.

Immer weniger Eltern können es sich finanziell leisten, nach der Geburt eines Kindes tatsächlich ein ganzes Jahr berufliche Auszeit zu nehmen, um sich ausschließlich um ihr Kind zu kümmern. Derweil zahlt der Staat zwar Elterngeld. Das ersetzt den Einkommensausfall aber nur anteilsweise, was oft nicht reicht. Viele Mütter arbeiten deshalb nach einer Geburt so bald wie möglich zumindest wieder in Teilzeit.

Dadurch kommen sie jedoch beim normalen Basis-Elterngeld schlechter weg als Eltern, die im ersten Lebensjahr ihres Kindes nicht arbeiten gehen. Während letztere das volle Basis-Elterngeld für bis zu 14 Monate beziehen können, erhalten teilzeitarbeitende Elten weniger, oft nicht einmal halb so viel, aber trotzdem nur maximal 14 Monate.

Das Elterngeld Plus soll hier für Ausgleich sorgen. Das Prinzip: Wer maximal die Hälfte vom vollen Basis-Elterngeld in Anspruch nimmt, bekommt es dafür doppelt so lange. 1 Monat Basis-Elterngeld wird so zu 2 Monaten Elterngeld Plus. Beantragt werden kann es für Kinder, die ab Juli 2015 geboren sind.

Das bisherige Basis-Elterngeld gibt es natürlich weiterhin. Eltern können sich frei entscheiden, was sie möchten, auch Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus kombinieren, um die Rückkehr in den Beruf nach einer Geburt flexibel an die Bedürfnisse ihrer Familie anzupassen.

Anspruch, Höhe und Dauer bei Elterngeld Plus

Anspruch auf Elterngeld Plus haben grundsätzlich Eltern, die auch Anspruch auf das normale Basis-Elterngeld haben. Es lohnt sich aber hauptsächlich für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Mehr als 30 Wochenstunden Arbeitszeit sind auch beim Elterngeld Plus nicht gestattet, andernfalls entfällt auch hier der Anspruch.

Elterngeld Plus ersetzt, wie das Basis-Elterngeld, 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes zugunsten der Kindesbetreuung nicht voll erwerbstätig sein können. Der Ersatzanteil richtet sich auch beim Elterngeld Plus nach dem durchschnittlichen Netto-Einkommen des beantragenden Elternteils vor der Geburt. Pro Monat beträgt das Elterngeld Plus jedoch maximal die Hälfte vom vollen Basis-Elterngeld.

Wie hoch Ihr Ersatzanteil und damit das volle Basis-Elterngeld wäre, zeigt Ihnen unser kostenloser Elterngeldrechner.

Elterngeld Plus zahlt der Staat doppelt so lange wie das normale Basis-Elterngeld: Bis zu 24 Monate für einen Elternteil, plus ggf. zusätzlich 4 Partnermonate für jeden von beiden Elternteilen, falls beide Elternteile auch 4 Monate parallel in Teilzeit (mit 25 bis 30 Wochenstunden) arbeiten. Alleinerziehende haben für sich selbst Anspruch auf die volle Elterngeld Plus-Zeit, einschließlich der Partnermonate.

Beispielrechnung

Eine Mutter mit Kind hat vor der Geburt in Vollzeitarbeit 1.200 Euro netto im Monat verdient. Nach der Geburt beginnt sie baldmöglichst wieder in Teilzeit zu arbeiten, weil sonst das Geld nicht reicht. Dabei verdient sie bei 20 Wochenstunden nun 700 Euro netto im Monat. Ihr Mann arbeitet weiter in Vollzeit.

Das Netto-Einkommen der Mutter vor der Geburt bedingt einen Elterngeld-Ersatzanteil von 67 Prozent. Ihr Einkommensausfall beträgt 500 Euro.

Folgendes Basis-Elterngeld steht der Mutter zu:
500 Euro x 67 Prozent = 335 Euro im Monat, für bis zu 12 Monate (für sie allein) = 4.020 Euro.

Alternativ steht der Mutter folgendes Elterngeld Plus zu:
Grundsätzlich ebenfalls 500 Euro x 67 Prozent = 335 Euro im Monat.
Maximal jedoch die Hälfte des vollen Basis-Elterngeldes (das ihr bei vollem Einkommensausfall zustünde) = 0,5 x 1.200 Euro x 67 Prozent = 402 Euro im Monat.
Sie bekommt also die errechneten 335 Euro im Monat, als Elterngeld Plus jedoch für bis zu 24 Monate (für sie allein) = 8.040 Euro.

Antrag bei den Elterngeldstellen

Elterngeld Plus muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Landkreise beantragt werden. Dabei können Eltern auch wählen, ob und wie sie Elterngeld Plus und das Basis-Elterngeld kombinieren möchten.

Lesen Sie weiter: Elternzeit


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Elterngeld-Rechner

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Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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ÜBERSICHT

Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien

Was kosten Kinder?

Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch

Spartipps für Familien mit Kindern

Mutterschaftsgeld

Kindergeld

Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld

Elterngeld Plus

Elternzeit

Betreuungsgeld

Arbeitslosengeld (ALG I)

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Wohngeld

Kinderzuschlag

Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe

Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern

Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern

Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen

Sparen für Kinder

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen

Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen

Kind und Steuern: Kinderfreibetrag

Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten

Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Versichern für Kinder: Privathaftpflicht

Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung

Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung

Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen?

Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen?

Kinder und Handys

Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen?

Kinder im Straßenverkehr

Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken?

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Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder

Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen?

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Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche

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Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen

Konflikte mit Kindern

Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen

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Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser?

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Kindern ein Studium finanzieren

BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten

Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis

Führerschein und erstes eigenes Auto

Die erste eigene Wohnung

Dieser Artikel ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Sparen - Konsum - Soziales - Sonstige