Finanztipps für Familien mit Kindern Elterngeld PlusElterngeld Plus wird doppelt so lang gezahlt wie das normale Basis-Elterngeld, und richtet sich vor allem an Eltern, die bald nach der Geburt ihres Kindes wieder Teilzeit arbeiten. Beantragen können es Eltern von Kindern, die ab Juli 2015 geboren sind. Immer weniger Eltern können es sich finanziell leisten, nach der Geburt eines Kindes tatsächlich ein ganzes Jahr berufliche Auszeit zu nehmen, um sich ausschließlich um ihr Kind zu kümmern. Derweil zahlt der Staat zwar Elterngeld. Das ersetzt den Einkommensausfall aber nur anteilsweise, was oft nicht reicht. Viele Mütter arbeiten deshalb nach einer Geburt so bald wie möglich zumindest wieder in Teilzeit. Dadurch kommen sie jedoch beim normalen Basis-Elterngeld schlechter weg als Eltern, die im ersten Lebensjahr ihres Kindes nicht arbeiten gehen. Während letztere das volle Basis-Elterngeld für bis zu 14 Monate beziehen können, erhalten teilzeitarbeitende Elten weniger, oft nicht einmal halb so viel, aber trotzdem nur maximal 14 Monate. Das Elterngeld Plus soll hier für Ausgleich sorgen. Das Prinzip: Wer maximal die Hälfte vom vollen Basis-Elterngeld in Anspruch nimmt, bekommt es dafür doppelt so lange. 1 Monat Basis-Elterngeld wird so zu 2 Monaten Elterngeld Plus. Beantragt werden kann es für Kinder, die ab Juli 2015 geboren sind. Das bisherige Basis-Elterngeld gibt es natürlich weiterhin. Eltern können sich frei entscheiden, was sie möchten, auch Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus kombinieren, um die Rückkehr in den Beruf nach einer Geburt flexibel an die Bedürfnisse ihrer Familie anzupassen. Anspruch, Höhe und Dauer bei Elterngeld PlusAnspruch auf Elterngeld Plus haben grundsätzlich Eltern, die auch Anspruch auf das normale Basis-Elterngeld haben. Es lohnt sich aber hauptsächlich für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Mehr als 30 Wochenstunden Arbeitszeit sind auch beim Elterngeld Plus nicht gestattet, andernfalls entfällt auch hier der Anspruch. Elterngeld Plus ersetzt, wie das Basis-Elterngeld, 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Einkommens, wenn Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes zugunsten der Kindesbetreuung nicht voll erwerbstätig sein können. Der Ersatzanteil richtet sich auch beim Elterngeld Plus nach dem durchschnittlichen Netto-Einkommen des beantragenden Elternteils vor der Geburt. Pro Monat beträgt das Elterngeld Plus jedoch maximal die Hälfte vom vollen Basis-Elterngeld. Wie hoch Ihr Ersatzanteil und damit das volle Basis-Elterngeld wäre, zeigt Ihnen unser kostenloser Elterngeldrechner. Elterngeld Plus zahlt der Staat doppelt so lange wie das normale Basis-Elterngeld: Bis zu 24 Monate für einen Elternteil, plus ggf. zusätzlich 4 Partnermonate für jeden von beiden Elternteilen, falls beide Elternteile auch 4 Monate parallel in Teilzeit (mit 25 bis 30 Wochenstunden) arbeiten. Alleinerziehende haben für sich selbst Anspruch auf die volle Elterngeld Plus-Zeit, einschließlich der Partnermonate. BeispielrechnungEine Mutter mit Kind hat vor der Geburt in Vollzeitarbeit 1.200 Euro netto im Monat verdient. Nach der Geburt beginnt sie baldmöglichst wieder in Teilzeit zu arbeiten, weil sonst das Geld nicht reicht. Dabei verdient sie bei 20 Wochenstunden nun 700 Euro netto im Monat. Ihr Mann arbeitet weiter in Vollzeit. Das Netto-Einkommen der Mutter vor der Geburt bedingt einen Elterngeld-Ersatzanteil von 67 Prozent. Ihr Einkommensausfall beträgt 500 Euro. Folgendes Basis-Elterngeld steht der Mutter zu: Alternativ steht der Mutter folgendes Elterngeld Plus zu: Antrag bei den ElterngeldstellenElterngeld Plus muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Landkreise beantragt werden. Dabei können Eltern auch wählen, ob und wie sie Elterngeld Plus und das Basis-Elterngeld kombinieren möchten. Lesen Sie weiter: Elternzeit ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Geld und Kinder – praktisches Finanzwissen für Familien Finanzielle Lage bestimmen – per Haushaltsbuch Spartipps für Familien mit Kindern Elterngeld – seit 2015 Basis-Elterngeld Elterngeld Plus Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bildungspaket – Leistungen für Bildung und Teilhabe Unterhalt für Kinder alleinerziehender Eltern Betreuungsunterhalt für alleinerziehende Eltern Für Kinder ansparen und Spargelder nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Sachwerte nutzen Weiteres Kapital für die Familie mobilisieren – Kredite und Darlehen Kind und Steuern: Kinderfreibetrag Kind und Steuern: Kinderbetreuungskosten Kind und Steuern: Ausbildungsfreibetrag Versichern für Kinder: Krankenversicherung Versichern für Kinder: Privathaftpflicht Versichern für Kinder: Risikolebensversicherung Versichern für Kinder: Private Unfallversicherung Versichern für Kinder: Berufsunfähigkeitsversicherung Ab welchem Alter brauchen Kinder eigene Versicherungen? Kind und Recht: Ab wann können Kinder eigene Geschäfte tätigen? Kind und Recht: Können Kinder einen Kredit aufnehmen? Ab wann dürfen Kinder und Jugendliche Alkohol trinken? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends ausgehen? Sicherheit im Internet – so schützen Sie Ihre Kinder Ferienjobs – ab wann dürfen Kinder eigenes Geld verdienen? Das erste eigene Konto – Girokonten für Kinder und Jugendliche Wie Kinder durch Werbung beeinflusst werden Gruppenzwang unter Kindern und Jugendlichen Weniger Stress bei der Kindererziehung – Regeln vereinbaren und Grenzen setzen Kinder haben Anspruch auf Kita- und Kindergartenplatz Öffentliche Schule vs. Privatschule: Wo lernen Kinder besser? Kindern ein Studium finanzieren BAföG: Staatliche Unterstützung für Studenten Berufsausbildungsbeihilfe – staatliche Unterstützung für Azubis |
||