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Finanztipps für Familien mit Kindern

Versichern für Kinder: Krankenversicherung

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung können Kinder mitversichert werden. Kosten und Leistungen unterscheiden sich aber.

Hierzulande müssen sich alle Menschen krankenversichern. Denn die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente übersteigen schnell die eigenen finanziellen Mittel. Deshalb ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die man auch immer wieder in Anspruch nimmt. Auch Kinder brauchen diesen Versicherungsschutz, von Anfang an. Kinder können deshalb über ihre Eltern oder zusammen mit ihren Eltern krankenversichert werden – in der Regel mindestens bis zum 18. Geburtstag, ggf. auch bis 25 Jahre, wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind.

Sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen bieten gerade für Kinder ein umfangreiches Leistungsspektrum, unterscheiden sich aber in der Art und den Kosten der Mitversicherung von Kindern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die meisten Arbeitnehmer und einige weitere Berufsgruppen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch pflichtversichert. Wer nicht pflichtversichert ist, kann sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Versicherungsbeiträge sind abhängig vom Einkommen des Versicherten; bei pflichtversicherten Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenlos über die Eltern mitversichert werden. Die Kinder genießen dadurch vollen Versicherungsschutz, ohne dass die Eltern für sie Beiträge zahlen müssen. Grundsätzlich ist das bis zum 18. Geburtstag eines Kindes möglich, und maximal bis 25 Jahre, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist. Studenten können anschließend noch bis maximal 30 Jahre in die studentische Krankenversicherung wechseln und sich damit zu sehr günstigen Beiträgen gesetzlich krankenversichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen umfangreichen Leistungskatalog, auch speziell für Kinder. Der Leistungsumfang der einzelnen Kassen kann sich dabei durch unterschiedliche Zusatzleistungen und Wahltarife durchaus deutlich unterscheiden. Leistungen werden immer als Sachleistung erbracht: Der Patient erhält die Behandlung, und der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Allerdings werden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch für Kinder, nur soweit bezahlt, wie wie sie vom Gesetzgeber als notwendig, zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich angesehen werden. Möchte man mehr, geht das zwar, aber die gesetzliche Kasse zahlt eben nur den gesetzlichen Anteil, etwaige Mehrkosten muss der Versicherte selbst tragen.

Auch sonst sind Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung verbreitet, man muss sich also in gewissen Grenzen an den Gesundheitskosten beteiligen – zum Beispiel bei Medikamenten. Vorteil der Familienversicherung: Kinder unter 18 Jahren sind von Medikamenten-Zuzahlungen befreit, für Kinder unter 12 Jahren bezahlen die gesetzlichen Kassen sogar rezeptfreie Medikamente.

Private Krankenversicherung

Privat krankenversichern können sich unter anderem Selbständige und Freiberufler, Arbeitnehmer mit hohem Einkommen (oberhalb der Versicherungspflichtgrenze), und Beamte. Letztere erhalten dabei von Dienstherrn zusätzlich Beihilfe. Die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenkassen sind meist deutlich teuer als die der gesetzlichen Krankenversicherung; sie richten sich unabhängig vom Einkommen nach dem gewünschten Leistungsumfang und persönlichen Risiken, wie Vorerkrankungen und Lebensalter.

Eltern können ihre Kinder bei ihrer eigenen Krankenkasse mitversichern. In der privaten Krankenversicherung sind Kinder dabei aber von Anfang an voll beitragspflichtig. Allerdings verzichten private Krankenkassen auf Risikozuschläge, wenn bei ihnen bereits versicherte Eltern ihre Kinder höchstens zwei Monate nach deren Geburt mitversichern. Einen weiteren Vorteil haben Beamte: Bei ihnen erstrecken sich elterliche Beihilfeansprüche mit auf die Kinder, wobei Kinder sogar einen höheren Beihilfeanteil erhalten. Spätestens ab 25 Jahren müssen sich Kinder dann selbst krankenversichern – privat oder gesetzlich.

Der Leistungsumfang ist in der private Krankenversicherung über verschiedene Tarife individuell wählbar. Das reicht vom Basis-Tarif (der in Leistungen und Kosten etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht) bis zur umfangreichen Vollversicherung, die dann auch ein deutlich umfangreicheres Leistungsniveau bietet als die gesetzliche Krankenversicherung. Hier haben Versicherte auch Anspruch auf Annehmlichkeiten, die über das Notwendige hinausgehen – zum Beispiel dezent-transparente statt der gesetzlich finanzierten Metall-Brackets für die Zahnspange der Kinder, oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Die Leistungen erbringen private Krankenkassen grundsätzlich als Kostenerstattung. Das heißt, der Versicherte erhält die Behandlung, muss aber erst einmal selbst zahlen, und kann sich die Kosten anschließend von der Krankenkasse erstatten lassen. Auch für Kinder müssen Eltern also erst einmal in Vorkasse gehen. Da private Krankenkassen höhere Kostensätze erstatten als die gesetzlichen, werden Privatpatienten oft bevorzugt behandelt.

Haben Sie die Wahl, kann es sich durchaus lohnen, zwischen Kosten und Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abzuwägen, gerade wenn Kinder mitzuversichern sind.

Mehr zum Thema erfahren Sie auch in unserer Artikelserie über Versicherungen.

Lesen Sie weiter: Versichern für Kinder: Privathaftpflicht


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