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Finanztipps für Familien mit Kindern

Kinder im Straßenverkehr

Gerade Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Zu ihrer Sicherheit schreibt der Gesetzgeber deshalb gewisse Altersgrenzen vor. Welche, und wie Sie Kinder auf die selbständige Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten, erfahren Sie hier.

Kleinkinder sind vom Straßenverkehr noch völlig überfordert. Sie sind noch ganz auf ihre Eltern angewiesen. Fahren Sie Ihr Kind per Auto, gilt: Unbedingt im Kindersitz. Grundsätzlich vorgeschrieben sind Kindersitze für Kinder unter 12 Jahren, die noch unter 1,50 Meter groß sind. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Kind ein für seine Körpergröße passendes Rückhaltesystem hat, das es im Straßenverkehr schützt. Denn die fahrzeugeigenen Gurte passen noch nicht, sie würden über den Hals statt über die Schulter verlaufen. Wichtig ist es, immer einen für Größe und Gewicht des Kindes geeigneten Kindersitz zu verwenden, und auf den korrekten Einbau zu achten.

Aber Kinder lernen schnell. Noch vor der Einschulung können Sie Ihrem Kind die wichtigsten Verkehrsregeln beibringen. Wie alles andere, erfordert auch das viel Zeit und Übung. Üben Sie deshalb mit Ihrem Kind, wie man sich im Straßenverkehr verhält, beispielsweise das Benutzen von Gehwegen, den sicheren Straßenübergang an Fußgängerampeln, und das Achten auf andere Verkehrsteilnehmer. So wird Ihr Kind sicherer, und Sie ebenfalls, denn Sie müssen sich weniger Sorgen machen.

Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele Eltern, selbst mitten auf dem Land, fahren ihre Kinder täglich mit dem Auto zur Grundschule, weil sie befürchten, ihrem Kind könne im Straßenverkehr etwas zustoßen. Die Sorge ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Einen Gefallen tut man den Kindern damit trotzdem nicht, denn ihnen wird dabei eine wichtige Erfahrung vorenthalten: Ein Stück Selbständigkeit zu erlangen, aus denen sich Selbstvertrauen entwickelt.

Ab wann ein Kind seinen Schulweg alleine zurücklegen kann, hängt natürlich auch vom Straßenverkehr am Wohnort ab. Unterstützen Sie Ihr Kind aber darin, seinen Schulweg selbst zu gehen. Suchen Sie einen sicheren Schulweg aus – das muss nicht unbedingt der Kürzeste sein. Üben Sie den Schulweg, und planen Sie genug Zeit dafür ein. Vielleicht kann sich Ihr Kind auch mit Klassenkameraden zusammenschließen. Das gibt noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Die meisten Grundschulkinder können so schon sehr bald selbständig zur Schule gehen.

Mit dem Fahrrad im Straßenverkehr

Mit dem Fahrradfahren können Kinder durchaus auch schon vor der Schule anfangen. Bis ein Kind die nötige Sicherheit im Umgang mit dem Fahrrad entwickelt hat, die Geschwindigkeiten einschätzen und gleichzeitig noch unter Beachtung der Verkehrsregeln auf den umgebenden Straßenverkehr achten kann, dauert es seine Zeit, und braucht ebenfalls viel Übung. Üben Sie anfangs an sicheren Orten ohne Straßenverkehr, und begleiten Sie Ihr Kind im Straßenverkehr, bis es wirklich verkehrssicher ist. Achten Sie dabei unbedingt auf ein sicheres Fahrrad mit guter Beleuchtung. Auch wenn für Radfahrer in Deutschland noch keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder im Straßenverkehr unbedingt einen tragen.

Zur Sicherheit der Kinder gibt es auch Altersgrenzen beim Radfahren: So müssen Kinder unter 8 Jahren dem Gesetz nach auf dem Gehweg fahren, falls vorhanden. Ab 8 Jahren dürfen Kinder noch auf dem Gehweg fahren, aber auch schon die Straße benutzen. Ab 10 Jahren müssen sie dann auf der Straße fahren. Radwege sind natürlich, sofern vorhanden, immer zu bevorzugen.

Mofa und Auto

Ab 15 Jahren können Kinder den Mofa-Führerschein machen, und regulär ab 18 Jahren den Pkw-Führerschein. Jetzt beginnt für viele Eltern noch einmal eine sorgenvolle Zeit, denn mitunter neigen junge Leute zu riskantem Fahren, und sind im Straßenverkehr vergleichsweise unfallgefährdet. Noch in der Schule wird deshalb viel getan, um Jugendlichen diese Risiken vor Augen zu führen. Noch wichtiger aber ist die Rolle der Eltern, die ihren Kindern mit der eigenen ruhigen, vorausschauenden Fahrweise ein gutes Vorbild im Straßenverkehr sind.

Auf Antrag können Jugendliche auch bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein machen und selbst Auto fahren, wenn dies im Begleiteten Fahren das erste Jahr nur in Begleitung einer Bezugsperson (in der Regel ein Elternteil) tun. Das zeigt Wirkung: Die Unfallzahlen unter Personen, die so mit dem Autofahren beginnen, sind deutlich geringer.

Im Auto besteht für alle Insassen Gurtpflicht. Und das mit gutem Grund. Bei Unfällen im Straßenverkehr retten Sicherheitsgurte Leben, selbst bei scharfem Bremsen verhindern sie Verletzungen. In beiden Fällen können so immense Kräfte auf den Körper einwirken, dass niemand sich selbst oder Mitfahrer festhalten kann. Auch falls Ihr Kind den Sicherheitsgurt vielleicht lästig finden sollte – bleiben Sie konsequent, sobald Sie sich per Auto in den Straßenverkehr begeben.

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