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Elterngeld-Rechner

Der Rechner ermittelt das monatliche Elterngeld als Entgeltersatz nach der Geburt Ihres Kindes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Kenndaten
Monatliches Nettoeinkommen (pauschalisiert):
Euro

Mehrlingsgeburt:

Weiteres Kind unter 3 Jahren
oder zwei Kinder unter 6 Jahren?
ja

nein

Ergebnis
Maßgebliches Nettoeinkommen:
1.916,67
  Euro

Ersatzanteil:
65,000
  %

Elterngeld-Grundbetrag:
1.245,84
  Euro

Zuschlag für Mehrlingsgeburt:
0,00
  Euro

Zuschlag für Geschwister:
0,00
  Euro

Elterngeld gesamt:
1.245,84
  Euro

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Der Elterngeld-Rechner unterstützt Sie bei der finanziellen Planung für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes.

Hierzu ermittelt der Rechner anhand Ihrer Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen und der persönlichen Verhältnisse Ihren gesetzlichen Anspruch aufs Elterngeld als Entgeltersatz während einer beruflichen Auszeit.

Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie neben dem Grundbetrag noch weitere Zuschläge auf das Elterngeld ausbezahlt. Hierbei ist u.a. zu berücksichtigen, ob es sich um die Geburt eines Einzelkindes oder um eine Mehrlingsgeburt handelt. Denn bei Zwillingen, Drillingen usw. erfolgt ein Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere Kind aufs Elterngeld.

Außerdem ist relevant, ob Sie bereits mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie einen Zuschlag von 10 Prozent aufs Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro.

Im Ergebnisbereich stellt der Elterngeld-Rechner den rechnerischen Ersatzanteil bezüglich des vorherigen maßgeblichen Nettoeinkommens dar und nennt den hieraus resultierenden Elterngeld-Grundbetrag.

Die Zuschläge für eine eventuelle Mehrlingsgeburt sowie für Geschwister erhöhen den Grundbetrag und bilden in der Summe das gesamte monatliche Elterngeld.

Elterngeld kann für einen Zeitraum von maximal 14 Monaten in Anspruch genommen werden. Die Berechnung entspricht den gesetzlichen Regelungen für das Elterngeld ab dem Jahr 2012.

Bitte beachten Sie, dass für ab 1. Januar 2013 geborene Kinder das anzusetzende Nettogehalt pauschaliert anhand des Bruttogehalts und der Steuerklasse ermittelt wird. Die Berechnung mit dem tatsächlichen Nettogehalt ist daher nur eine Näherung.

Kurzanleitung

Elterngeld - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Die Einkommensteuer berechnen Sie mit dem Einkommensteuerrechner .
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Vorsorge - Soziales - Einkommen