2017 bringt höheren Mindestlohn
Zu Jahresbeginn 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit angehoben. Für einige Branchen gelten noch Ausnahmen – allerdings nicht mehr lange.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von zuvor 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Zeitstunde. Das entspricht einem Anstieg um 34 Cent pro Stunde bzw. 4 Prozent; es handelt sich um den Brutto-Stundenlohn, also vor Steuerabzug. Der erst 2015 eingeführte Mindestlohn wird somit zum ersten Mal erhöht. Innerhalb der EU rangiert Deutschland dabei 2017 im guten Mittelfeld hinter Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, Irland und Belgien.
Zustatten kommt die Anhebung des Mindestlohns 2017 vor allem Arbeitnehmern, die im Niedriglohnbereich arbeiten. Sie können bei gleich bleibender Stundenzahl 2017 ein höheres Monatseinkommen erzielen. Wer etwa eine 40-Stunden-Woche arbeitet und damit beim bisherigen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde monatlich auf 1.473,33 Euro Bruttolohn kam, erhält bei gleicher Stundenzahl mit 8,84 Euro auf die Stunde monatlich 1.532,27 Euro Brutto (nachrechnen mit dem Stundenlohnrechner).
Alternativ könnte die Stundenzahl gesenkt werden, um bei höherem Mindestlohn auf den gleichen Monatslohn wie zuvor zu kommen. Das ist z.B. für Minijobber interessant, um bei höherem Mindestlohn auch 2017 unter der Grenze für geringfügige Beschäftigung von 450 Euro zu bleiben. Um bei 8,84 Euro Stundenlohn auf 450 Euro monatlich zu kommen, braucht es nur 50,90 Monatsstunden, anstelle von 52,94 Stunden beim bisherigen Mindestlohn von 8,50 Euro (nachrechnen).
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer.
Wie schon zuvor gelten 2017 aber eine Reihe von Ausnahmen:
Branchen, in denen der tarifliche Mindestlohn für alle Branchenangehörigen bisher noch unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns lag, haben ein Jahr mehr Zeit. Arbeitgeber müssen hier ab Januar 2017 zunächst mindestens den bisherigen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen; Erst ab Januar 2018 greift dann auch hier der neue gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Dies gilt u.a. für die Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau, Textil- und Bekleidungsindustrie und Wäschereidienstleister und die Fleischwirtschaft. Die gleiche Regelung gilt außerdem auch für Zeitungsausträger, die bisher ebenfalls noch nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten haben.
Falls Tarifverträge der Branchen einen höheren als den gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, gehen diese vor; in etlichen Branchen mit Tariflöhnen ist das der Fall.
Nach wie vor keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben hingegen Praktikanten im Rahmen der Schul- oder Berufsausbildung, Auszubildende, und Arbeitnehmer unter 18 Jahren.
Der Mindestlohn soll alle zwei Jahre neu festgelegt werden. Die Grundlage zur Berechnung des neuen Mindestlohns bildet die Entwicklung der Branchentariflöhne. Ziel ist es, für alle Arbeitnehmer ein Lohnniveau sicherzustellen, auf dem die eigene Arbeit den Lebensunterhalt sichern kann.
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