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Geld & Finanzen
Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen
Seit 13. Januar 2018 dürfen Händler von ihren Kunden keine Extragebühren mehr verlangen, wenn diese bargeldlos zahlen.
Das gilt zumindest gegenüber Verbrauchern, unter bestimmten Umständen auch gegenüber Unternehmen, und online wie offline – beschränkt sich aber auf bestimmte Zahlungsmethoden.
Bislang war die Sache so geregelt: Händler durften ihren Kunden zumindest die Gebühren zusätzlich berechnen, die ihnen selbst beim Anbieten der jeweiligen bargeldlosen Zahlungsmethoden entstanden. Online-Händler müssen Verbrauchern bereits seit 2014 mindestens eine bargeldlose Zahlungsform ohne Zusatzgebühren anbieten; das wurde zusammen mit einer Änderung des Widerrufsrechts beim Online-Shopping eingeführt.
Neu ist nun: Seit 13. Januar 2018 dürfen Händler gegenüber Verbrauchern allgemein keine Gebühren mehr für bargeldlose Zahlungen mit gängigen Karten (d.h. EC-Karten und gängige Kreditkarten) sowie per SEPA-Überweisung bzw. SEPA-Lastschrift aufschlagen. Gegenüber Firmenkunden beschränkt sich das Verbot auf SEPA-Überweisungen und -Firmenlastschriften. Betreffende Gebühren für bargeldlose Zahlungen dürfen weder über die AGB noch direkt beim Bezahlvorgang (d.h. individuell) erhoben werden. Dies ist Bestandteil der zweiten EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und gilt beim Online-Handel wie auch beim Offline-Handel.
Davon betroffen ist natürlich besonders der Online-Handel und hier speziell Kreditkartenzahlungen, für die vor 2018 mitunter gesalzene Zusatzgebühren verlangt wurden. Die Neuregelung gilt ab Januar 2018 in der gesamten EU. Sie beschränkt sich allerdings auch auf die EU; wer außerhalb etwas im Internet bestellt und bargeldlos zahlt, muss weiter mit entsprechenden Gebühren rechnen. Ziel der Neuregelung ist es, besonders Verbrauchern Preisvergleiche zu erleichtern: Angebotspreise sollen möglichst den tatsächlich zu zahlen Preisen entsprechen, ohne dass noch diverse Extragebühren nach der Columbo-Methode ("Ach, da wäre noch was...") einzeln nachgereicht werden. Gleichzeitig soll dies den Wettbewerb zwischen den Anbietern stärken und den Handel zwischen Ländern erleichtern.
Einfach verpuffen werden die Gebühren aber natürlich nicht. Den Händlern entstehen weiterhin Kosten für das Anbieten der jeweiligen bargeldlosen Zahlungsmethoden. Die müssen sie ab 2018 nun auf anderem Weg wieder einholen. Welche bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten ein Händler anbietet, ist ihm im Wesentlichen freigestellt.
Mit dem Rabattrechner lassen sich sowohl Rabattpreise, als auch der prozentuale Rabatt, als auch der Basispreis vor Rabatt berechnen.
Der Girorechner bildet ein Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto mit Zahlungsein- und -ausgängen taggenau nach und ermittelt Guthaben- und Überziehungszinsen.