Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017
Steuererklärungen sollen einfacher werden. Ab 1. Januar 2017 treten deshalb verschiedene Neuerungen inkraft, die für allen Beteiligten den Aufwand verringern, Kosten sparen und mehr Zeit verschaffen sollen. Aber Vorsicht: Nicht alle Neuregelungen gelten auch direkt ab 2017.
Weiterentwicklung von ELSTER: Um die Steuererklärung per Internet für mehr Steuerzahler attraktiv zu machen, soll das elektronische Steuererklärungsportal ELSTER noch etwas anwenderfreundlicher werden. Dazu gehören auch die seit 2014 verfügbaren vorausgefüllten Steuererklärungen für Arbeitnehmer, die ebenfalls weiter ausgebaut werden. Ab Januar 2017 können zudem Steuerbescheide direkt über ELSTER herunter geladen werden.
Weniger Papierkram: Belege wie Spendenquittungen und Nachweise zu Kapitalerträgen sollen künftig nur noch bei Bedarf vom Finanzamt angefordert werden; Steuerzahler müssen sie aber nicht mehr von vornherein einreichen. Aufbewahren muss man sie natürlich trotzdem noch, für den Fall, dass das Finanzamt sie sehen möchte. Die Übermittlung kann dann allerdings ebenfalls elektronisch erfolgen – wenn schon per Internet, dann richtig. Diese Neuerung soll ab dem Steuerjahr 2017 gelten.
Mehr Zeit für die Steuererklärung: Die Abgabefristen für die Steuererklärung verlängern sich für alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen (und das nicht nur "freiwillig" tun) um jeweils 2 Monate. Wer seine Steuererklärung selbst anfertigt (ohne Steuerberater oder Verein) hat also zukünftig nicht mehr nur bis Ende Mai, sondern bis Ende Juli des Folgejahres Zeit zur Abgabe. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist von Ende Dezember des Folgejahres auf Ende Februar noch ein Jahr drauf.
Vorsicht: Die Regelung tritt 2017 inkraft, sie soll aber erst ab der Steuererklärung 2018 greifen, die Sie dann entsprechend bis 31. Juli 2019 (ohne Steuerberater) bzw. bis 28. Februar 2020 (mit Steuerberatung) abgeben dürfen. Für die Steuererklärungen 2016 und 2017 gelten also noch die alten Fristen.
Wer die neuen Abgabefristen verpasst, dem droht künftig ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat Verspätung. Fristverlängerungen über die neuen Fristen hinaus können weiterhin beantragt werden, allerdings werden die Bedingungen offenbar erschwert.
Automatisierte Bearbeitung: Die Regierung möchte nicht nur die digitale Erstellung der Steuererklärungen fördern; auch die Bearbeitung der Steuererklärungen seitens der Finanzämter soll künftig verstärkt automatisiert erfolgen. Das spart, so die Bundesregierung, Kosten und soll dem Finanzamtpersonal mehr Zeit für individuelle Prüfungen verschaffen, die künftig nach Bedarf erfolgen können.
Die Umstellung soll schrittweise von 2017 bis 2022 vonstatten gehen. Wer der automatisierten Prüfung nicht so gar traut, kann seine Steuererklärung auf Antrag auch weiterhin persönlich bearbeiten lassen. Auch die Papierformulare für die Steuererklärung gibt es weiterhin; wer möchte, kann, zumindest als Arbeitnehmer, seine Steuererklärung also nach wie vor im Papierform einreichen.
Tipp: Mit unserem Einkommensteuerrechner ermitteln Sie Ihre persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und (optional) Kirchensteuer, bis einschließlich 2017.
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EinkommensteuerrechnerDer Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
AbgeltungssteuerrechnerDer Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. |
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