Umweltzonen werden weiter verschärft – Fahrverbot für gelbe Umweltplaketten
Ab Januar 2013 dürfen in vielen Städten auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette nicht mehr fahren. München und Erfurt stellen schon zum 1. Oktober 2012 auf "grün" um.
Seit 2008 richten immer mehr Städte Umweltzonen ein. Ziel ist es, die Feinstaubbelastung zu senken, die besonders in den Innenstädten sehr hoch ist. Feinstaub sind feinste Schwebstoffe in der Luft, die die Atemwege und das Herz-Kreislaufsystem schädigen. Eine wesentliche Quelle von Feinstaub ist der starke Autoverkehr.
Deshalb gibt es für Kraftfahrzeuge farbige Umweltplaketten, die anzeigen, wie viel Feinstaub und andere Schadstoffe ein Fahrzeug ausstößt. Grüne Umweltplaketten zeigen geringen, gelbe mittleren und rote einen hohen Schadstoffausstoß. Die Umweltzonen der Innenstädte sind entsprechend farblich gekennzeichnet. Nur Fahrzeuge mit entsprechenden Umweltplaketten dürfen hier fahren. Alle anderen, mit höherem Schadstoffausstoß, müssen draußen bleiben.
Zum 01.01.2013 stellt eine ganze Reihe von Städten ihre Umweltzonen von gelb auf grün um: Dort dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette fahren, solche mit roter und dann auch mit gelber Umweltplakette dürfen nicht mehr hinein.
Das betrifft fast alle Städte mit Umweltzone in Baden-Württemberg: Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen, Ulm und Urbach. In Sachsen-Anhalt betrifft es Halle an der Saale und Magdeburg, und in Bayern Augsburg.
Schon zum 01.10.2012 stellt außerdem München seine Umweltzone von gelb auf grün um, während Erfurt zum 01.10.2012 erstmalig eine Umweltzone errichtet, und hier direkt nur noch Fahrzeug mit grüner Umweltplakette fahren lässt.
Etwas später folgen in Nordrhein-Westfalen Hagen und das Ruhrgebiet: Beide stellen ihre Umweltzonen zum 01.01.2013 zunächst von rot auf gelb, und zum 01.07.2014 dann auf grün um.
Wer von den Änderungen betroffen ist, muss seinen Wagen also entweder vor der Umweltzone stehen lassen, oder ihn – wenn möglich – mit einem besseren Filtersystem nachrüsten lassen, oder sich rechtzeitig nach einem Neuwagen umsehen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Umweltzonen gibt es beim Umweltbundesamt.
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