Mehr BAföG ab 1. August 2016
Zum 1. August 2016 sind die Bedarfssätze und Freibeträge beim BAföG kräftig angestiegen. Dadurch erhalten Studierende nicht nur mehr BAföG, sondern auch mehr Studierende überhaupt einen BAföG-Anspruch.
Die Regierung kommt damit langjährigen Ersuchen der Studentenschaft um eine nachhaltige Anpassung der staatlichen Studierendenförderung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten nach.
So können Studierende, die noch ihren Eltern wohnen, einschließlich Versicherungszuschlägen ab August 2016 monatlich bis zu 537 Euro BAföG beziehen; gegenüber zuvor 495 Euro ein Plus von rund 8,5 Prozent. Für Studierende, die auswärts wohnen, steigt die Maximalförderung sogar um 9,7 Prozent von bislang 670 Euro auf 735 Euro im Monat.
Studierende, die selbst bereits Kinder haben, erhalten eine Betreuungspauschale pro Kind. Auch diese steigt mit August 2016, von zuvor 113 bzw. 85 Euro für das erste bzw. weitere Kinder auf nun glatte 130 Euro für jedes Kind.
Neue Freibeträge für Einkommen und Vermögen ab Sommer 2016
Einkommen und Vermögen bis zur Höhe der Freibeträge bleibt bei der Berechnung von BAföG-Ansprüchen unberücksichtigt, führt also nicht zu einer Minderung des BAföG-Bezugs.
Im Rahmen der BAföG-Reform wurden die Freibeträge für Elterliches Einkommen zum August 2016 um rund 7 Prozent erhöht, von zuvor 1.605 auf 1.715 Euro, wenn die Eltern verheiratet sind, andernfalls von zuvor 1.070 Euro auf 1.145 Euro pro Elternteil, sowie für weitere Geschwister in Ausbildung von 485 Euro auf 520 Euro pro Person.
Für eigenes Einkommen haben Studierende ab Sommer 2016 effektiv einen Freibetrag von 450 Euro zur Verfügung (zuvor 400 Euro), womit zumindest Minijobs nun nicht mehr BAföG-schädlich sind. Gleichzeitig ist der Freibetrag für eigenes Vermögen der Studierenden gestiegen (elterliches Vermögen wird ohnehin nicht angerechnet), sogar um gut 44 Prozent von zuvor 5.200 Euro auf 7.500 Euro.
Wie wirkt sich das aus?
Unterm Strich sorgt dies dafür, dass Studierende ab Sommer 2016 nicht nur mehr BAföG beziehen können, sondern auch mehr Studentinnen und Studenten überhaupt einen Anspruch auf BAföG erhalten. Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Zahl BAföG-berechtigter Studierender damit auf weit über eine Million.
BAföG ist eine staatliche Förderung für Studierende, wenn sie selbst oder ihre Eltern das Studium nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. BAföG stellt zur Hälfte eine staatliche Leistung dar, und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen, das nach dem Studium zurückzuzahlen ist. Studierende können sich bei ihrem Studentenwerk eingehend beraten lassen. Lesen Sie hier mehr zum BAföG.
Parallel zur BAföG-Reform 2016 steigen auch die Leistungssätze der Berufsausbildungbeihilfe (BAB). Hier erfahren Sie mehr zur Berufsausbildungsbeihilfe.
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