Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt
Jetzt ist es amtlich: Ab 2019 sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Versicherungsbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung wieder jeweils zur Hälfte zahlen. Der Zusatzbeitrag wird mit aufgeteilt.
Der reguläre Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bereits hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen; der Zusatzbeitrag ist bislang aber allein vom Arbeitnehmer zu zahlen. Das soll sich laut Bundesregierung ab 2019 ändern. Der Zusatzbeitrag wird nicht entfallen, sondern ebenfalls zu gleichen Teilen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Ob der Zusatzbeitrag dann weiterhin separat bleibt oder wieder in den regulären Versicherungsbeitrag der GKV aufgenommen wird, ist noch nicht abschließend entschieden.
Klar ist aber: Arbeitnehmer werden damit ab 2019 finanziell entlastet, Arbeitgeber entsprechend mehr belastet. Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto kann, bei einem Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent, immerhin 120 Euro pro Jahr sparen; sein Arbeitgeber zahlt 120 Euro mehr (1,0 Prozent von 2.000 Euro, mal 12 Monate macht 240 Euro; davon die Hälfte sind 120 Euro).
Munteres Hin und Her
Durch die Aufteilung des Zusatzbeitrags werden ab 2019 die Beiträge aller Sozialversicherungszweige wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung ist dies bereits der Fall. In der gesetzlichen Krankenversicherung war es bis 2005 so. Ab dann galt für Arbeitnehmer zunächst ein um 0,9 Prozentpunkte höherer Beitragsanteil als für Arbeitgeber. Der wiederum wurde 2015 als Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer ausgegliedert; über dessen Höhe können die Krankenkassen selbst entscheiden. Der restliche Beitragssatz ist bis 2018 als regulärer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Er wurde bei 14,6 Prozent eingefroren, was zur Folge hatte, dass alle Beitragsänderungen der GKV im Zeitraum 2015 bis 2018 über den Zusatzbeitrag liefen, und damit allein die Arbeitnehmer betrafen.
Das soll nun 2019 praktisch rückabgewickelt und die gleiche Beitragsverteilung wiederhergestellt werden. Die Bundesregierung will noch vor der Sommerpause in die Gesetzgebung starten; zum 1. Januar 2019 soll die neue Regelung dann in Kraft treten.
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