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Geld & Finanzen
Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen
Wer mit einem knappen Einkommen auskommen muss und den Kinderzuschlag oder Grundsicherung in Form von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialgeld oder Sozialhilfe bezieht,
erhält 2017 etwas mehr Geld. Kinder bis 14 Jahre sogar deutlich mehr.
Wie der steuerliche Grundfreibetrag und das Kindergeld werden auch die Sozialleistungen des Bundes regelmäßig der allgemeinen Preissteigerung angepasst.
Den Kinderzuschlag können Familien mit Kindern und geringem Einkommen als staatliche Leistung erhalten, wenn sie dadurch,
auch in Kombination mit weiteren staatlichen Leistungen wie Wohngeld und Bildungspaket, den Bezug von Hartz IV vermeiden können.
Der Kinderzuschlag beträgt ab Januar 2017 bis zu 170 Euro pro Kind und Monat (zuvor bis zu 160 Euro).
Wer hingegen den grundlegenden Lebensunterhalt zumindest vorübergehend nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Grundsicherung.
Zur Grundsicherung zählen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für erwerbsfähige Arbeitsuchende,
das Sozialgeld z.B. für Kinder, wenn die Eltern ALG II beziehen,
und die Sozialhilfe für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Die Grundsicherung folgt festen (pauschalen) Regelsätzen; folgende gelten für 2017:
Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene können bis zu 409 Euro monatlich erhalten (zuvor bis zu 404 Euro).
Für Ehepaare steigt der Regelsatz 2017 auf 368 Euro pro Person und Monat (zuvor 364 Euro).
Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, können bis zu 327 Euro Grundsicherung pro Monat (zuvor 324 Euro) erhalten.
Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahre steigt der Regelsatz 2017 von zuvor 306 auf 311 Euro,
und für Kinder von 7 bis 14 Jahre von zuvor 270 Euro auf 291 Euro pro Monat.
Die Regelsätze der Grundsicherung werden gezahlt, soweit sie nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind;
eigene finanzielle Mittel werden also auf die Regelsätze angerechnet.
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Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.