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Geld & Finanzen
Neue Grundsteuer kommt
Höchste Zeit:
Der Koalitionsausschuss hat sich auf die neue Grundsteuer geeinigt.
Die alte war vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.
Die neue Grundsteuer steht in den Startlöchern: Nach eigenen Angaben hat sich die Koalition auf alle wesentlichen Punkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt und ist zuversichtlich, dass die Neufassung der Grundsteuer bis zum Jahresende 2019 in Kraft tritt.
Das sollte sie auch, denn das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form 2018 für verfassungswidrig erklärt, und die Bundesregierung verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. Ihre bisherige Berechnung basiert auf stark veralteten "Einheitswerten", worin das BVG eine unerlaubte Ungleichbehandlung der Steuerzahler sieht.
Wie genau sich die Grundsteuer künftig berechnen wird, ist noch nicht bekannt. Fest steht: Gelten soll die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025. Sie soll bundeseinheitlich geregelt sein, wobei die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer weiterhin über ihren Hebesatz mitbestimmen können. Zusätzlich soll es aber eine Öffnungsklausel geben, über die auch die Länder Einfluss auf die neue Grundsteuer bekommen.
Für unbebaute baureife Grundstücke wird zusätzlich zu Grundsteuer A und B eine Grundsteuer C eingeführt. In Summe soll die Steuerreform "aufkommensneutral" verlaufen. Im Klartext: Für die Gemeinden sollen die Steuereinnahmen etwa gleich bleiben – für den einzelnen Steuerzahler kann es hingegen durchaus und bislang unbeziffert teurer (oder günstiger) werden.
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz samt Bebauung, die jährlich zu zahlen ist und an die Gemeinden geht. Zahlen muss sie praktisch jeder – ob direkt als Eigenheimbesitzer oder über die Nebenkosten als Mieter.
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die für ein Grundstück anfallende jährliche Grundsteuer (GrSt) anhand von Einheitswert, Grundstücksart, Grundsteuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.