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Geld & Finanzen
IBAN – seit Februar 2016 auch für Privatpersonen verpflichtend
Seit 1. Februar 2016 muss bei allen Überweisungen und anderen bargeldlosen Zahlungen innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern
die internationale Bankkontonummer (IBAN) angegeben werden.
Eigentlich wurden die alten Kontonummern und Bankleitzahlen bereits ab Februar 2014 durch die internationalen Nummern abgelöst:
Die internationale Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code), und die internationale Kontonummer IBAN.
Weil gerade die IBAN mit hierzulande 22 Stellen aber etwas zur Unübersichtlichkeit neigt,
galt bis 2016 eine Übergangslösung:
Privatpersonen durften für Überweisungen, Lastschriften und ähnliches im Inland auf Wunsch weiterhin die alte Bankleitzahl und Kontonummer verwenden.
Diese wurden dann bei der Bearbeitung durch die Bank in BIC und IBAN übersetzt.
Diese Frist galt jedoch nur bis 1. Februar 2016.
Seit diesem Zeitpunkt muss die IBAN bei allen bargeldlosen Zahlungen im Inland ebenso wie ins Ausland angegeben werden, von allen Bankkunden.
Dafür darf, ebenfalls seit dem 01.02.2016, die zusätzliche Angabe des BIC entfallen,
sodass für bargeldlose Zahlungen im In- und Ausland nur noch die IBAN erforderlich ist.
Zuvor galt dies bereits für Zahlungen im Inland;
hier haben Banken die internationale Bankleitzahl automatisch ausgefüllt.
Seit Februar 2016 gilt die Regelung "nur IBAN" auch international.
Grund ist, dass die nötigen Informationen über das Kreditinstitut bereits in der IBAN codiert sind.
In Deutschland etwa besteht die IBAN in wesentlichen Teilen aus der alten Kontonummer und Bankleitzahl.
Um sich auf alle nationalen IBAN-Generierungsverfahren einzustellen, brauchten die Banken jedoch etwas Zeit, deshalb die Verzögerung bis 2016.
Die neuen Regelungen gelten für den gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch bekannt als SEPA (Single Euro Payments Area).
Diesem gehören neben allen Staaten der EU (einschließlich Überseegebieten), auch Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die Schweiz, Monaco und San Marino an.
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