Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?
Seit 19. Oktober 2017 gelten verschärfte Bußgelder, u.a. wenn Verkehrsteilnehmer nicht ordnungsgemäß eine Rettungsgasse bilden. Hier deshalb ein kurzer Überblick, wie die Rettungsgasse gebildet wird, und worauf man achten sollte.
Sinn der Rettungsgasse ist es, dass Einsatzfahrzeuge schnellstmöglich zum Einsatzort durchkommen. Grundsätzlich muss die Rettungsgasse auf allen Autobahnen und allen außerorts-Straßen mit mindestens zwei Spuren pro Fahrtrichtung gebildet werden, sobald es zu Stau oder auch nur zu stockendem Verkehr kommt.
In Deutschland wird die Rettungsgasse zwischen der ganz linken und allen übrigen Spuren gebildet. Das heißt, die Fahrzeuge auf der ganz linken Spur halten sich ganz am linken Rand; die Fahrzeuge auf allen übrigen Spuren halten sich möglichst weit rechts. Die Fahrbahnmarkierungen dürfen dazu überfahren werden, und wenn es für die Bildung der Rettungsgasse erforderlich ist, darf auch der Standstreifen mit genutzt werden.
Es gibt eine Eselsbrücke zur Veranschaulichung: Legen Sie Ihre rechts Hand aufs Lenkrad. Der Daumen stellt die linke Spur dar, die Kerbe zwischen Daumen und restlichen Fingern die Rettungsgasse, und die restlichen Finger sind die übrigen Spuren.
Worauf man beim Bilden der Rettungsgasse noch achten sollte:
- Auch bei stockendem Verkehr bzw. Stau ausreichend Abstand zum Vordermann halten, sodass bei Bedarf Rangieren möglich ist. Nicht Stoßstange an Stoßstange stehen.
- Einsatzfahrzeuge sind breit. Deshalb auch die Rettungsgasse breit genug halten, sodass die Einsatzfahrzeuge zügig durchfahren können.
- Die Rettungsgasse weiter offenhalten, auch wenn gerade schon ein Rettungsfahrzeug durchgefahren ist. Da kommen noch mehr.
- Nicht hinter Einsatzfahrzeugen herfahren, und nicht aussteigen und in die Rettungsgasse laufen – falls Sie lange genug im Stau stehen, dass Sie schon aussteigen möchten, können Sie auch den Motor ausmachen, Ihr Smartphone in die Hand nehmen und im Internet nachschauen, was los ist.
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