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Geld & Finanzen
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf
Das Statistische Bundesamt sucht noch Haushalte, die an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 teilnehmen.
Allen Teilnehmern winkt eine Geldprämie,
vor allem aber die Gelegenheit, sich einmal selbst einen richtig guten Überblick über die eigenen Finanzen zu verschaffen,
und dabei zu wichtigen Werten für die Steuer-, Sozial-, und Familienpolitik beizutragen.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist eine Umfrage, die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt erhoben wird
und ein umfassendes Bild der Lebenssituation von Privathaushalten in ganz Deutschland zeichnet, u.a. in Hinsicht auf Einkommen und Vermögen, Wohnsituation und Konsum.
Die dabei gewonnenen statistischen Werte werden u.a. in der Steuer-, Sozial-, und Familienpolitik benötigt, und
beeinflussen z.B. die Höhe der Regelsätze von Arbeitslosengeld II,
und dienen als Grundlage zur Berechnung von Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
Der repräsentative Warenkorb wird anhand der hier gewonnenen Daten regelmäßig angepasst,
und sie geben wichtige Hinweise auf wirtschaftliche Trends.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe liefert damit wesentliche Grundlagewerte;
damit sie wirklich statistisch aussagekräftig sind, muss das Statistische Bundesamt rund 60.000 Haushalte für die Erhebung gewinnen.
Mitmachen können alle Privathaushalte, egal wie viele Mitglieder und in welcher Lebenslage – wichtig ist, dass in der Statistik alle Arten von Haushalten erfasst werden.
Was müssen Teilnehmer der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe tun?
Die Teilnehmer werden vom Statistischen Bundesamt gebeten, für drei Monate ein Haushaltsbuch führen, in das Einnahmen und Ausgaben eingetragen werden. Zusätzlich gibt es einen Fragebogen zu den Haushaltsmitgliedern und zur Wohnsituation, und einen weiteren zur Vermögenssituation des Haushalts inkl. Einkommen, Vermögen und Schulden.
Etwa ein Fünftel der teilnehmenden Haushalte bittet das Statistische Bundesamt außerdem, einen Monat lang detailliert festzuhalten, was genau an Nahrungs- und Genussmitteln eingekauft wurde.
Wie umfangreich sind die Fragen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Das Statistische Bundesamt erfragt für seine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe umfangreiche und sehr genaue Angaben,
um entsprechend präzise Statistiken zu erhalten.
Welche Daten erhoben werden, gibt übrigens nicht das Statistische Bundesamt vor, sondern der Gesetzgeber.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes können Sie sich eingehend über die Umfrage und deren Umfang informieren und sich anmelden, falls Sie teilnehmen möchten.
Wer bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mitmacht, bekommt in erster Linie eine prima Gelegenheit, mithilfe von Haushaltsbuch und Fragebögen einen wirklich guten, strukturierten Überblick über seine Haushaltsfinanzen zu erhalten, und so z.B. Sparmöglichkeiten zu entdecken oder überflüssige Ausgaben zu identifizieren, sodass anderswo dann wieder mehr Geld zur Verfügung steht.
Außerdem gibt es eine kleine finanzielle Anerkennung vom Statistischen Bundesamt.
Was ist mit Datenschutz?
Laut Statistischem Bundesamt werden alle Daten streng vertraulich behandelt und anonymisiert verarbeitet.
Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe verwendet.
Persönliche Angaben werden strikt geheim gehalten, es werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.
Das Statistische Bundesamt ist eine der ganz wenigen Stellen, die hier wirklich als vertrauenswürdig gelten dürfen –
und da es die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seit über 50 Jahren erhebt, und das auch weiterhin tun möchte, sollte es das auch sein.
Ein Haushaltsbuch zu führen, ist auf jeden Fall sinnvoll. Unabhängig von der Teilnahme (bzw. auch darüber hinaus) geht das auch prima mit unserem kostenlosen Haushaltsrechner – das auch ganz anonym.
Mit dem Rechner für Ihr Haushaltsbudget ermitteln Sie anhand durchschnittlicher monatlicher Einkünfte und Ausgaben was zum Ansparen oder zur Erfüllung besonderer Wünsche übrig bleibt.
Wieviel Netto bleibt vom Brutto? Der aktuelle Gehaltsrechner 2024 ermittelt, was von Ihrem Lohn oder Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben als Nettolohn übrig bleibt.