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Geld & Finanzen

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Die Rettungsgasse nicht freihalten, am Steuer auf dem Handy tippen – das gefährdet nicht nur Verkehrsteilnehmer, sondern wird nun auch mit deutlich höheren Bußgeldern einschließlich Punkten und Fahrverbot geahndet. Der neue Bußgeldkatalog gilt seit 19. Oktober 2017.

Die Häufung schwerer Verkehrsunfälle, bei denen sich Rettungskräfte mühsam durch blockierte Rettungsgassen schlängeln mussten und erst mit erheblicher Verzögerung am Unfallort eintrafen, in einigen Fällen bei der Anfahrt sogar aktiv behindert wurden, hat öffentlich für Empörung gesorgt. Das Verkehrsministerium hat nun auch die Bußgelder für entsprechende Verkehrsverstöße drastisch erhöht. Denn tatsächlich ist die Bildung einer Rettungsgasse und das Durchlassen von Einsatzkräften nicht bloß eine nette Geste, sondern Pflicht. Die Unterlassung kann unmittelbar Menschenleben gefährden.

Folgende Bußgelder gelten seit 19. Oktober 2017 im Zusammenhang mit Rettungsgasse und Einsatzkräften:

Wer bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse freilässt, muss statt mit zuvor 20 Euro nun mit mindestens 200 Euro Bußgeld plus zwei Punkten in Flensburg rechnen. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, z.B. Rettungskräfte oder Unfallopfer, oder erfolgt eine Sachbeschädigung, z.B. durch Ausscheren in die Rettungsgasse, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro, plus zwei Punkte in Flensburg, plus ein Monat Fahrverbot.

Verkehrsteilnehmer, die Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Horn nicht schleunigst den Weg freimachen (und zwar nicht nur in einer Rettungsgasse, sondern grundsätzlich), müssen sich statt mit zuvor 20 Euro nun auf ein Bußgeld zwischen 240 und 320 Euro einstellen, plus 2 Punkte in Flensburg, plus 1 Monat Fahrverbot.

Abgesehen davon kann die Nichtbeachtung von Rettungsgasse bzw. Einsatzfahrzeugen zusätzlich strafrechtliche Folgen nach sich ziehen (§ 323c StGB, Behinderung von hilfeleistenden Personen). Hier sind die Strafen dann nochmal deutlich empfindlicher; das war aber auch bisher schon so.

Neue Bußgelder im Zusammenhang mit Handys und anderer Elektronik

Obwohl es durch Handynutzung am Steuer immer wieder zu Unfällen kommt, fahren immer noch unglaublich viele Leute mit dem Handy am Ohr oder tippen sogar beim Fahren darauf herum. Deshalb wurden auch hier die Bußgelder nochmals erhöht, und außerdem weitere Elektronikgeräte mit aufgenommen:

Wer am Steuer mit dem Handy, Navi, Tablet oder sonstigen Elektronikgeräten hantiert, muss statt mit zuvor 60 Euro nun mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zusätzlich zu einer Gefährdung oder sogar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, plus zwei Punkte, plus ein Monat Fahrverbot.

Auch Radfahrer sind nicht ausgenommen: Für sie wurde das Bußgeld für ordnungswidrige Handynutzung von zuvor 25 Euro auf nun 55 Euro erhöht.

Laut StVO dürfen alle diese Geräte effektiv nur dann beim Fahren benutzt werden, wenn sie dafür nicht zur Hand genommen werden müssen, sondern an gut erreichbarer Stelle angebracht sind. Eine manuelle Bedienung während der Fahrt ist in Ordnung, solange der Fahrer dabei nur sehr kurz von der Straße abgelenkt ist (z.B. Autoradio lauter stellen). Dauert die Bedienung länger (SMS schreiben, Navi programmieren), muss das entweder über eine Freisprecheinrichtung erfolgen, oder aber im Stand – laut StVO sogar mit ausgeschaltetem Motor.

Ganz neu im Bußgeldkatalog ist außerdem ein Verhüllungsverbot beim Autofahren: Damit Fahrer bei Bedarf zu erkennen sind, darf, wer am Steuer sitzt, seit Oktober nicht mehr sein Gesicht verhüllen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ausgenommen sind Sonnenbrillen und Schutzhelme auf Motorrädern.

Lesen Sie weiter: Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?


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ÜBERSICHT

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30. Oktober 2019 ist Weltspartag

PSD2: Mehr Sicherheit beim Online-Banking

PSD2: Bequemer online zahlen per Drittanbieter

Neue EU-Richtlinie – Das Ende der iTAN

Midijob: Erweiterte Gleitzone ab Juli 2019

Neue Grundsteuer kommt

Steuererklärung abgeben: Frist um 2 Monate verlängert

"Ihr Konto wurde gesperrt" – Achtung, Phishing-Mails!

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Grundsteuer ist verfassungswidrig

Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge ab 2019 wieder hälftig aufgeteilt

16. März – Tag der Aktie

Automatisches Notrufsystem eCall – ab Ende März in neuen Autos

Keine Gebühren mehr bei bargeldlosem Zahlen

Inflationsrate 2017 – Höchststand seit fünf Jahren

MiFID II – mehr Sicherheit bei Wertpapiergeschäften ab 2018

Überblick: Was ändert sich 2018?

Besteuerung von Investmentfonds – was sich ab 2018 ändert

Investmentfonds-Steuerreform 2018 – was Anleger beachten sollten

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Sozialversicherung – die Werte für 2018

Einkommensteuer 2018 – Grundfreibetrag steigt, Kalte Progression wird bekämpft

Familie 2018 – Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Betriebsrentenreform 2018

BGH-Urteil zum Pfändungsschutz von Riester-Renten bei Privatinsolvenz

EU: Mehr Sicherheit beim Online-Shopping

Höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße

Rettungsgasse bilden – wie, wann und wo?

Weltspartag 2017

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 – Statistisches Bundesamt ruft zum Mitmachen auf

Abzocke am Telefon: Der "Ja"-Trick

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Neue 50-Euro-Scheine im Umlauf

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Höhere Umzugskostenpauschale ab Februar 2017

Inflationsrate 2016: Tendenz steigend

Überblick: Was ändert sich 2017?

Steuererklärung – Neuregelungen ab 2017

2017 bringt höheren Mindestlohn

Sozialleistungen 2017: Kinderzuschlag und Regelsätze der Grundsicherung steigen

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Sozialversicherung – die Werte für 2017

Darlehensgebühren auch bei Bausparverträgen unzulässig

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1. Juli 2016: Basiszins sinkt auf -0,88 Prozent

Rekordverdächtige Rentenerhöhung zum 1. Juli 2016

Recht auf Basiskonto für alle Bürger

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Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten

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Am 30. Oktober ist Weltspartag

Ab sofort billig tanken - Zentrale Meldestelle für Spritpreise geht an den Start

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Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet

Inflationsrate für 2011 bei 2,3 Prozent, im Mai 2012 wieder unter 2 Prozent gefallen

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Münzzähler zum Münzen zählen

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Tagesgeld vom Bund mit der neuen Tagesanleihe

Börsencrash im Januar 2008 – Sicherheit mit Tagesgeld und Festgeld

Robustes Wirtschaftswachstum 2007

Auf die hohe Kante legen

Weltweiter Börsenrutsch?

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Mit Zinseszins zum Millionär

Deutsche sparen wieder mehr Geld