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Geld & Finanzen
Neuregelung zur Maklerprovision: Was Mieter künftig zahlen müssen – und was nicht
Mieter können aufatmen: Ab 2015 dürfen Vermieter ihnen nicht mehr so einfach die teure Maklerprovision aufs Auge drücken. Denn künftig gilt: Wer einen Makler bestellt, muss auch für seine Dienste zahlen.
Eigentlich galt dieses sogenannte Bestellerprinzip bisher auch schon. Vermieter, die einen Makler beauftragen, um neue Mieter zu finden, konnten die Maklerprovision bislang allerdings ganz einfach auf besagte Mieter abwälzen. Auch wenn die gar keinen Makler wollten. Besonders in Großstädten, wo Wohnraum rar ist, war das gängige Praxis. Um überhaupt eine Wohnung zu bekommen, hatten Mieter hier kaum eine andere Wahl, als sich auf die Übernahme der meist empfindlich teuren Maklerprovision einzulassen.
Dem hat die Bundesregierung nun einen Riegel vorgeschoben. Ab jetzt heißt es: Wer einen Makler beauftragt, zahlt auch seine Provision, Punkt. In der Regel dürfte das der Vermieter sein. Mieter sollen so finanziell entlastet, ihre Rechte gestärkt werden. Sie müssen die Maklerprovision nur dann zahlen, wenn sie selbst einen Makler einschalten, um eine Wohnung zu suchen.
Effektiv dürfte die Neuregelung dazu führen, dass Vermieter künftig vermehrt versuchen werden, auf die Dienste eines Maklers zu verzichten, und lieber selbst aktiv nach neuen Mietern zu suchen. Dazu bieten mittlerweile zahlreiche Internetportale ihre Dienste an. Dennoch: Mieter sollten die Augen offen halten.
Worauf Mieter achten sollten
Denn zum einen laufen die Makler selbst Sturm gegen die Neuregelung der Maklerprovision, befürchten sie doch massive Umsatzverluste. Einen Eilantrag, der das neue Gesetz in letzter Minute kippen sollte, hat das Bundesverfassungsgericht zwar abgelehnt. Begründung: Angesichts der enormen Umsätze der Branche seien die befürchteten finanziellen Nachteile als nicht hinreichend schwerwiegend anzusehen. Über eine gleichzeitig seitens der Makler eingereichte Verfassungsbeschwerde ist jedoch noch nicht entschieden.
Zudem werden Makler und Vermieter natürlich versuchen, trotz Maklerprovision auf ihre Kosten zu kommen:
Um nicht ständig selbst neue Mieter suchen oder Maklerprovision zahlen zu müssen, können Vermieter Klauseln in den Mietvertrag einschließen, die Neumietern zeitweilig ihr Kündigungsrecht untersagen. Für bis zu vier Jahre ist das tatsächlich zulässig. Das kann aber eine lange Zeit sein. Daher empfiehlt es sich für Mieter, dann vertraglich zu vereinbaren, dass sie bei Bedarf doch vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen, wenn sie selbst einen Nachmieter finden.
Gleichzeitig können Vermieter natürlich versuchen, gezahlte Maklerprovisionen eben über höhere Mieten wieder hereinzuholen. Da gerade in den Ballungszentren allerdings gleichzeitig die neue
Mietpreisbremse inkraft tritt, sind die Möglichkeiten begrenzt.
Manche Vermieter werden sicher auch versuchen, die Maklerprovision über hohe Ablösesummen für Mobiliar, Einbauküchen und andere Einrichtung zu kompensieren, die man mit einer neuen Wohnung mitunter übernimmt. Übersteigt allerdings die Ablösesumme den Zeitwert der Einrichtung erheblich (laut Gerichtsurteil um mehr als die Hälfte), ist dies unzulässig.
Ebenfalls unzulässig: Der Vermieter beauftragt einen Makler. Bei der Wohnungsbesichtigung soll dann allerdings der künftige Mieter unterschreiben, er habe den Makler (auch) beauftragt – sozusagen ein Auftragswechsel. Hier ist die Neuregelung jedoch klipp und klar: Der Makler darf nur für eine der beiden Parteien tätig sein. Die, die ihn zuerst beauftragt, muss die Provision auch bezahlen.
Für Mieter heißt es also: Aufmerksam bleiben.
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