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Geld & Finanzen
Telefonwarteschleifen ab 1. September 2012 kostenlos – teilweise
Zum 1. September 2012 tritt eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft: Telefonwarteschleifen bei Servicenummern sollen für den Anrufer künftig kostenlos sein. Bis 2013 bleibt aber ein Hintertürchen offen.
Die Situation ist nur zu bekannt – wer bei einer Servicenummer anruft, landet erst einmal auf unbestimmte Zeit in einer Telefonwarteschleife. Bislang konnten dabei schon ungehindert Telefongebühren berechnet werden. Umso ärgerlich war das, weil manches Unternehmen hier kräftig abkassierte, indem es seine Kunden möglichst lange in der Telefonwarteschleife schmoren ließ.
Das soll sich nun ändern. Wie das Verbraucherministerium mitteilte, sollen Telefonwarteschleifen für Anrufer in Zukunft kostenlos sein, so dass Gebühren nur noch für das eigentliche Servicegespräch anfallen – nicht mehr fürs Warten.
In der Praxis wird das so aussehen: Ab dem 1. September 2012 tritt zunächst eine Übergangsregelung in Kraft. Derzufolge müssen mindestens die ersten zwei Minuten der Telefonwarteschleife kostenfrei sein. Wird der Anruf in dieser Zeit nicht angenommen, wird die Verbindung unterbrochen, und der Anrufer kann sich neu einwählen. Sobald der Anruf angenommen wird, startet die Gebührenberechnung. Effektiv führt das dazu, dass der Anrufer für die Warteschleife nichts mehr zahlen muss.
Das klingt zwar gut, hat aber leider einen Haken: Die Übergangsregelung greift nur bei Telefonwarteschleifen, in die der Anrufer direkt nach Einwahl gerät. So genannte nachgelagerte Warteschleifen dürfen weiterhin kosten. Wenn Sie also nach der Anwahl zunächst an eine Bandansage geraten ("Möchten Sie dieses, drücken Sie die 1, möchten Sie jenes, drücken Sie die 2."), und danach in einer weiteren Warteschleife landen, ist dies eine nachgelagerte Warteschleife – für die weiterhin die volle Telefongebühr anfällt.
Endgültig umgesetzt wird die Neuregelung erst zum 1. Juni 2013. Ab dann müssen tatsächlich alle Telefonwarteschleifen – ohne Ausnahmen – kostenfrei sein.
Die Neuerung betrifft alle Sonderrufnummern mit Minutentarif, wie die bekannten 0180- und 0900-Nummern, sowohl für Anrufe aus dem Festnetz, als auch aus dem Mobilfunknetz. Von der Neuregelung ausgenommen sind Servicenummern mit Festpreis ("4,99 Euro pro Anruf"), sowie Servicenummern zum Ortstarif und reguläre Mobilfunknummern.
Der Taschenrechner ist ein nützliches Hilfsmittel für schnelle Berechnungen in allen vier Grundrechenarten und unterstützt Serienrechnungen sowie auch Klammerausdrücke.