Gebührenreform bei der GEZ: Was der neue Rundfunkbeitrag für die Verbraucher bedeutet
Wen entlastet der Rundfunkbeitrag ab 2013, wer zahlt mehr, und wann müssen Sie selbst aktiv werden?
Der neue Rundfunkbeitrag kostet genau so viel wie die bisherige Rundfunkgebühr für Fernsehgeräte. Wer also ohnehin schon einen Fernseher bei der GEZ angemeldet hat, den kommt das neue Gebührenmodell ab 2013 auch nicht teurer. Familien und WGs werden deutlich entlastet, denn künftig muss nur noch ein Mitglied pro Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen, alle anderen sind beitragsfrei.
Teurer wird es allerdings für Haushalte, die keinen Fernseher haben und bislang nur die niedrigere Rundfunkgebühr für Radios gezahlt haben. Selbst Haushalte und Betriebsstätten, die sich bislang jeglicher Rundfunkgeräte enthalten haben und damit bisher gebührenfrei sind, müssen ab 2013 den neuen Rundfunkbeitrag an die GEZ entrichten.
Empfänger von Sozialleistungen wie ALG II und Sozialhilfe, Ausbildungshilfe und Menschen mit Taubblindheit sind weiterhin beitragsbefreit. Menschen mit Einschränkungen von Gehör oder Augenlicht, die das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis haben, müssen künftig jedoch einen Drittelbeitrag von 5,99 Euro monatlich entrichten. Dafür soll das barrierefreie Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender entsprechend erweitert werden.
Wann müssen Sie selbst aktiv werden?
Die GEZ informiert Unternehmen, Institutionen und Haushalte, deren Zahlungshöhe sich ändert, und bittet um die nötigen Angaben.
Wenn Sie ab 2013 nichts mehr zahlen müssen, etwa weil ein anderes Mitglied in ihrem Haushalt oder Ihrer WG den Rundfunkbeitrag übernimmt, müssen Sie das der GEZ aktiv mitteilen und Ihre Abmeldung schriftlich beantragen. Das ist auch jetzt schon möglich.
Wenn sich für Sie nichts ändert, weil Sie heute schon die 17,98 Euro Rundfunkgebühr zahlen, müssen Sie nichts tun, die GEZ stellt ihr Mitgliedskonto automatisch auf den neuen Rundfunkbeitrag um.
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