Neue Regeln bei Online-Shopping und Katalogbestellungen
Seit Juni 2014 gelten neue, EU-weit einheitliche Regeln beim Online-Shopping und bei Bestellungen per Katalog. Grund ist eine neue EU-Richtlinie. Für Verbraucher ergeben sich einige neue Vorteile, aber auch Nachteile. Wir stellen Ihnen die Wichtigsten vor.
Folgendes müssen Kunden nun bei Einkäufen im Internet und per Katalog im Inland sowie im EU-Ausland beachten:
Kostenpflichtige Rücksendungen
Schicken Sie per Katalog oder online bestellte Ware zurück, kann der Händler Ihnen nun die Rücksendekosten auferlegen. Die bisherige Regelung, nach der ab einem Warenwert von 40 Euro der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hatte, gilt nicht mehr.
Der Händler kann sich allerdings weiterhin freiwillig bereit erklären, die Rücksendekosten zu übernehmen; einige große Händler verfahren so. Manche Händler nutzen die Neuregelungen aber natürlich, um die Portogebühren verstärkt auch die Kunden umzulegen. Wir empfehlen deshalb: Prüfen Sie immer vor dem Online-Einkauf, wie der Händler die Rücksendekosten handhabt.
Ausdrückliche Widerrufserklärung
Zur Rückabwicklung von Online-Einkäufen oder Katalogbestellungen genügt es nicht mehr, die Ware einfach kommentarlos wieder zurückzuschicken oder das Päckchen abzuweisen: Nach der Neuregelung müssen Sie den Widerruf ausdrücklich erklären.
Das heißt, Sie müssen dem Händler ausdrücklich mitteilen, dass Sie den Kaufvertrag widerrufen und den Kauf rückgängig machen wollen. Gründe müssen Sie nicht angeben. Wir empfehlen, den Widerruf immer schriftlich zu erklären, per Email, Fax, oder über ein der Rücksendung beigelegtes Widerrufsformular, das der Händler online zur Verfügung stellt.
Einheitliche Fristen für Widerruf, Rücksendung und Rückzahlung
Die Widerrufsfrist für Bestellungen im Internet und per Katalog beträgt nun einheitlich 14 Tage ab Erhalt der bestellten Ware. Vom Widerruf an haben Sie wiederum 14 Tage Zeit, die Ware zurückzuschicken. Der Händler muss Ihnen dann seinerseits innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Erhalt Ihres Widerrufs das Geld zurückerstatten. Er darf mit der Rückzahlung allerdings warten, bis ihn die Rücksendung erreicht hat oder Sie einen Rücksendebeleg vorweisen.
Gebührenfreie Bezahlmöglichkeit
Für Katalog- und Online-Einkäufe müssen Händler ihren Kunden mindestens eine gängige, zusatzkostenfreie Bezahlmöglichkeit (beispielsweise Bankeinzug oder auf Rechnung) bieten. Für alle anderen Bezahlwege, etwa auf Kreditkarte, dürfen Zusatzkosten nur noch in der Höhe erhoben werden, die den Händlern auch tatsächlich selbst entsteht.
Mehr Sicherheit vor ungewollten Zusatzkosten
Damit Kunden beim Online-Shopping nicht mehr versehentlich Zusatzleistungen (wie etwa kostenpflichtige Abos oder Versicherungen) mitkaufen, die sie eigentlich gar nicht haben wollten, dürfen entsprechende Ankreuz-Felder (Checkboxen) nicht mehr vor-angekreuzt sein.
All diese Punkte waren zuvor von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Die neuen Regelungen gelten nun einheitlich innerhalb der ganzen EU und sollen sowohl Kunden als auch Händlern mehr Sicherheit im Handel bieten.
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