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Einkommensteuer im Jahresvergleich

Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer im Jahresvergleich, wahlweise mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie optionaler Einkommensteigerung.

Kenndaten
Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
Euro

Jährliche Einkommenssteigerung:

nicht berücksichtigen
% p.a.

Basisjahr:

Persönliche Verhältnisse:
alleinstehend oder getrennte Veranlagung

verheiratet, gemeinsame Veranlagung (Splittingverfahren)

Solidaritätszuschlag:
nicht berücksichtigen

einrechnen

Kirchensteuer:
keine

8 % (Baden-Württemberg und Bayern)

9 % (übrige Bundesländer)

Ergebnis
Jahr 2005
Steuerbetrag:
4.890,29
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-

Durchschnittssteuersatz:
19,561
  %

Grenzsteuersatz:
33,868
  %

Jahr 2006
Steuerbetrag:
4.890,29
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
0,00
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
19,561
  %

Grenzsteuersatz:
33,868
  %

Jahr 2007
Steuerbetrag:
4.890,29
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
0,00
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
19,561
  %

Grenzsteuersatz:
33,868
  %

Jahr 2008
Steuerbetrag:
4.890,29
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
0,00
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
19,561
  %

Grenzsteuersatz:
33,868
  %

Jahr 2009
Steuerbetrag:
4.775,79
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-114,50
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
19,103
  %

Grenzsteuersatz:
33,659
  %

Jahr 2010
Steuerbetrag:
4.701,37
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-74,42
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,805
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2011
Steuerbetrag:
4.701,37
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
0,00
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,805
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2012
Steuerbetrag:
4.701,37
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
0,00
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,805
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2013
Steuerbetrag:
4.673,89
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-27,48
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,696
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2014
Steuerbetrag:
4.624,65
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-49,24
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,499
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2015
Steuerbetrag:
4.598,32
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-26,33
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,393
  %

Grenzsteuersatz:
33,486
  %

Jahr 2016
Steuerbetrag:
4.530,76
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-67,56
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
18,123
  %

Grenzsteuersatz:
33,294
  %

Jahr 2017
Steuerbetrag:
4.480,38
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-50,38
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
17,922
  %

Grenzsteuersatz:
33,201
  %

Jahr 2018
Steuerbetrag:
4.410,54
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-69,84
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
17,642
  %

Grenzsteuersatz:
32,993
  %

Jahr 2019
Steuerbetrag:
4.340,69
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-69,85
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
17,363
  %

Grenzsteuersatz:
32,765
  %

Jahr 2020
Steuerbetrag:
4.252,53
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-88,16
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
17,010
  %

Grenzsteuersatz:
32,528
  %

Jahr 2021
Steuerbetrag:
3.952,34
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-300,19
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
15,809
  %

Grenzsteuersatz:
30,793
  %

Jahr 2022
Steuerbetrag:
3.807,37
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-144,97
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
15,229
  %

Grenzsteuersatz:
30,661
  %

Jahr 2023
Steuerbetrag:
3.575,20
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-232,17
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
14,301
  %

Grenzsteuersatz:
29,906
  %

Jahr 2024
Steuerbetrag:
3.332,13
  Euro

Veränderung zum Vorjahr:
-243,07
  Euro

Durchschnittssteuersatz:
13,329
  %

Grenzsteuersatz:
29,285
  %

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Dieser Einkommensteuerrechner ermittelt anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens die Steuerbelastung durch die Einkommensteuer im Jahresvergleich ab dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2024. Wahlweise kann dazu auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer einbezogen werden.

Der Berechung der Einkommensteuer liegt §32a Einkommensteuergesetz (EStG) des jeweiligen Jahres zugrunde. Das zu versteuernde Einkommen sowie der sich ergebende Einkommensteuerbetrag wird gemäß den Rechenvorschriften auf ganze Euro abgerundet.

Der Rechner unterstützt sowohl den Grundtarif der Einkommensteuer für Alleinstehende oder bei getrennter Veranlagung wie auch das Splittingverfahren für gemeinsam veranlagten Ehegatten. Beim Splittingverfahren beträgt die Einkommensteuer das Doppelte des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten ergibt.

Der Solidaritätszuschlag ist im Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995) geregelt und beträgt in der Regel 5,5 Prozent der fälligen Einkommensteuer, unter Berücksichtigung einer Freigrenze. Die Freigrenze ist zum Jahr 2021 deutlich angehoben worden, so dass für viele Steuerpflichtige gar kein Soli mehr anfällt. Optional berücksichtigt der Rechner auch die Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer beträgt.

Neben der absoluten Steuerschuld der einzelnen Jahre weist der Rechner auch die jeweilige Veränderung des Steuerbetrags zum Vorjahr zum Jahresvergleich aus.

Darüberhinaus werden der Durchschnittssteuersatz sowie der Grenzsteuersatz der einzelnen Jahre berechnet und ebenso im Jahresvergleich dargestellt. Der Durchschnittssteuersatz gibt den Anteil des Einkommens an, der im Rahmen der Einkommensteuer, ggf. mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, zu zahlen ist. Der Grenzsteuersatz stellt den Steuersatz dar, der rechnerisch für den letzten Euro zu entrichten ist bzw. für zusätzliches Einkommen zu entrichten wäre.

Wahlweise kann bei der Steuerberechnung im Jahresvergleich auch eine prozentuale jährliche Einkommenssteigerung mit eingerechnet werden, die beispielsweise zum Inflationsausgleich angenommen werden kann. Das angegebene Jahreseinkommen bezieht sich dann auf ein ebenfalls anzugebendes Basisjahr. In diesem Fall weist die Ergebnistabelle für jedes Jahr auch das angenommene zu versteuernde Einkommen und das verbleibende Einkommen nach Steuern sowie die jeweiligen absoluten und prozentualen Veränderungen zum Vorjahr aus.

Kurzanleitung

Jährliche Einkommensteuer-Veränderung - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Eine Aufschlüsselung von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für ein einzelnes Jahr können Sie mit dem Einkommensteuerrechner berechnen. Die steuerliche Behandlung unterschiedlich hoher Einkommen ersehen Sie anhand der Einkommensteuertabelle.
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Arbeit - Steuer - Einkommen - Vergleich