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Versicherungen

Kapitalbildende Lebensversicherung

Eine kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert Hinterbliebenenschutz für die Angehörigen mit einer privaten Altervorsorge für den Versicherten.

Wer Familienangehörige hat, möchte diese finanziell abgesichert wissen, falls ihm etwas zustoßen sollte. Erwartet ihn aber ein langes Leben, braucht er selbst Rücklagen fürs Alter. Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert beides.

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung spart der Versicherte über einen längeren Zeitraum Kapital an. Dabei werden die Laufzeit der Lebensversicherung (also die Anspardauer), die gewünschte Anlaufsumme und eine im Todesfall garantierte Versicherungssumme vertraglich festgelegt. Sollte der Versicherte vor Ende der Laufzeit versterben, erhalten seine Angehörigen die garantierte Versicherungssumme. Erlebt der Versicherte das Ende der Laufzeit, erhält er das angesparte Kapital nebst Zinsen und einer Überschussbeteiligung.

Beispiel: Ein Familienvater schließt mit 30 eine kapitalbildende Lebensversicherung über 35 Jahre ab. Als Versicherungssumme vereinbart er ein Jahresgehalt. Im Todesfall ist seine Familie damit für ein Jahr abgesichert. Der Ernstfall tritt nicht ein, und der Versicherte erhält mit 65 sein angespartes Kapital.

Der Zinssatz ist durch einen gesetzlichen Mindestzins (Garantiezins) festgelegt; die Überschussbeteiligung hängt von den erwirtschafteten Gewinnen des Unternehmens ab. Dem gegenüber stehen allerdings vergleichsweise hohe Gebühren, u.a. aufgrund des Verwaltungsaufwandes, die die Rendite der Kapitallebensversicherung empfindlich schmälern können. Ist nur die reine Todesfallversicherung gewünscht, ist eine Risikolebensversicherung zumeist die günstigere Alternative.

Bei der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat der Versicherte grundsätzlich Kapitalwahlrecht. Er kann das Kapital wahlweise als Einmalbetrag erhalten, oder in Form einer monatlichen Rente beziehen – und hat damit effektiv eine Zusatzrente.

Zusatzleistungen und -versicherungen

Kapitalbildende Lebensversicherungen können auch auf andere Personen abgeschlossen werden. So kann etwa ein Pate eine kapitalbildende Lebensversicherung für sein Patenkind abschließen, die zu dessen 18. Geburtstag fällig wird und dem Kind ein Startkapital zum Berufseinsteig gibt.

Vereinbart man dynamische Anpassung, lassen sich Versicherungsbeiträge und Versicherungssumme noch in Nachhinein ändern. Damit kann man eine kapitalbildende Lebensversicherung an sich verändernde Lebensumstände anpassen, etwa Familienzuwachs, oder einfach mit der Zeit steigende Lebenshaltungskosten. Oft lassen sich auch Zusatzversicherungen einbinden, wie etwa eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder eine Pflegeversicherung.

Kapitalbildende Lebensversicherungen können während ihrer Laufzeit beliehen, gekündigt oder verkauft werden. Auch eine zeitweilige Beitragsfreistellung ist möglich. Und wer seine Lebensversicherung über mehr als 12 Jahre laufen lässt und erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlen lässt, erhält bei der Auszahlung Steuervorteile.

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