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Versicherungen

Garantieverlängerung

Beim Kauf eines Elektrogeräts, ob Fernseher, Kühlschrank, Handy oder Akkuschrauber, bekommt man oft eine sog. Garantieverlängerung gleich mit angeboten. Was hat es damit auf sich?

Die Garantieverlängerung ist eine Variante der Geräteversicherung. Eine Garantieverlängerung bietet im Wesentlichen das, was ihr Name besagt: Eine Verlängerung der (freiwilligen) Garantie, die zumeist der Hersteller auf ein Neugerät gibt. Der Hersteller verspricht also, dass sein Elektrogerät nicht nur die üblichen ein bis zwei Jahre, sondern entsprechend länger einwandfrei funktioniert.

Leistungsspektrum der Garantieverlängerung

Sollte das Gerät in der Zeit doch einen Defekt entwickeln oder ausfallen, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Reparatur. Ist eine Reparatur nicht möglich, erhält der Kunde entweder ein Ersatzgerät oder Geld zurück. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieverlängerung ist in der Regel die Vorlage des Kaufbelegs – den man also entsprechend lange aufheben sollte.

Wie die normale Herstellergarantie gilt die Garantieverlängerung allerdings nur für produktions- bzw. materialbedingte Defekte. Bei Defekten, die der Käufer selbst verschuldet hat (etwa durch fehlerhafte Bedienung oder Ungeschicklichkeit, man denke z.B. an die auf die Tastatur umgekippte Tasse Kaffee), hilft die Garantieverlängerung nicht. Ausgenommen sind auch Defekte durch äußere Einflüsse wie Feuer, Wasserrohrbruch oder Diebstahl (hier ist, wenn vorhanden, die Hausratversicherung zuständig), und normaler Verschleiß (wie das Nachlassen der Akkukapazität).

Kunden sollten außerdem genau auf die Konditionen der Garantieverlängerung achten. Denn manche Versicherer erstatten, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren, bei einem irreparablen Defekt nur noch den Zeitwert des Gerätes. Dabei gilt ein Gerät auch dann als irreparabel, wenn die Reparaturkosten seinen Zeitwert übersteigen (sog. wirtschaftlicher Totalschaden). Was schnell der Fall sein kann, denn Elektrogeräte verlieren gerade in den ersten zwei Jahren enorm an Wert. Fällt der teure Fernseher also drei Jahre nach Kauf aus, kann es also, je nach Konditionen der Garantieverlängerung, passieren, dass das Gerät weder repariert noch ersetzt wird, sondern der Kunde lediglich noch einen Restbetrag erhält.

Was kostet eine Garantieverlängerung?

Die Kosten einer Garantieverlängerung richten sich immer nach dem Kaufpreis des versicherten Gerätes. Zwei Varianten werden angeboten:

Zum einen nach klassischer Versicherungsart mit regelmäßigen Monatsbeiträgen und automatischer jährlicher Verlängerung. Dabei sollte man nicht vergessen, rechtzeitig zu kündigen, bevor die Versicherungsbeiträge teurer werden als der Restwert des Gerätes.

Häufiger jedoch als Einmalbetrag, für eine bei Vertragsschluss direkt fest vereinbarte Laufzeit. Bei dieser Form der Garantieverlängerung sind die Kosten also unmittelbar absehbar. Hier sollte man darauf achten, ob es sich um eine Garantieverlängerung "um" oder "auf" eine bestimmte Dauer handelt. Eine Garantieverlängerung um vier Jahre bedeutet die normale Herstellergarantie plus vier zusätzliche Jahre. Eine Garantieverlängerung auf vier Jahre bedeutet hingegen eine Gesamtgarantiezeit von vier Jahren, bei der normalen zweijährigen Herstellergarantie also nur noch zwei zusätzliche Jahre.

Wann lohnt sich eine Garantieverlängerung?

Dies kommt auf das betreffende Gerät und die Versicherungskonditionen an. Da die Garantieverlängerung immer nur für ein einzelnes Gerät gilt, kann es günstiger sein, allgemein Rücklagen für Reparaturen und Ersatz anzusparen. Der Versicherungsrechner hilft bei dieser Art der Günstigerrechnung.

Lassen Sie sich deshalb bei Gerätekauf nicht zum Abschluss einer Garantieverlängerung drängen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, und überlegen Sie, ob und welche Geräte Sie tatsächlich versichern möchten.

Lesen Sie weiter: Restschuldversicherung


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