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So funktioniert die Abgeltungssteuer

Einheitliche Besteuerung

Mit der pauschalen Abgeltungssteuer gilt nun eine einheitliche Besteuerung sämtlicher Kapitalerträge.

Auch wenn die Abgeltungssteuer im Vergleich zum vorherigen Steuermodell in vielen Fällen eine Mehrbelastung darstellt, bedeutet sie eine deutliche Vereinfachung in der Besteuerung. Gesetzliche Grundlage der Abgeltungssteuer ist Paragraph 32d im Einkommensteuergesetz (EStG).

Demnach werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sämtliche Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Die vorherigen unterschiedlichen Besteuerungen wie die gesonderte Zinsabschlagsteuer bei Zinserträgen sowie die einjährige Spekulationsfrist für Wertpapiere und die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Kursgewinnen sind dadurch entfallen.

Für wen gilt die einheitliche Besteuerung nicht?

Eine Ausnahme gilt seit 2018 für Anleger, die in bestimmte Fonds investieren. Sie erhalten Teilfreistellungen; allerdings nicht als Geldgeschenk, sondern weil die Fonds ihre Erträge selbst schon vorversteuern müssen.

Eine zweite Ausnahme gibt es für private Anleger, die mit ihrem Gesamteinkommen einschließlich allen Kapitalerträgen bei der normalen Einkommensteuer auf einen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent (und damit unter dem einheitlichen Abgeltungssteuersatz) kommen. In dem Fall dürfen sie ihre Kapitalerträge mit ihrem individuellen Steuersatz direkt über die Einkommensteuer versteuern lassen, und kommen dadurch etwas günstiger weg als mit der pauschalen Abgeltungssteuer (Paragraph 32d (6) EStG).

Der Grund dafür: Die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, und soll deshalb nicht höher sein als die persönliche Einkommensteuer eines Sparers. Schließlich soll Sparen nicht durch überhöhte individuelle Besteuerung "bestraft" werden.

Wie hoch Ihr persönlicher Grenzsteuersatz ist, finden Sie leicht mit dem Einkommensteuerrechner heraus. Wer seine Kapitalerträge individuell versteuern lassen kann und möchte, muss sie dazu im Detail im Rahmen der Steuererklärung darlegen; das Finanzamt prüft dann, was für den Steuerpflichtigen günstiger kommt (individuelle Besteuerung oder einheitlicher Steuersatz) und gewährt die günstigere Variante.

Wer hingegen ohnehin beim einheitlichen Steuersatz der Abgeltungssteuer bleibt (oder bleiben muss), braucht meist nicht selbst aktiv zu werden, denn die Abgeltungssteuer ist auch eine Quellensteuer.

Lesen Sie weiter: Abgeltungsteuer als Quellensteuer


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Abgeltungssteuerrechner

Abgeltungssteuerrechner

Der Rechner ermittelt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte, die in Deutschland ab 2009 erhoben wird, sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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Einkommensteuerrechner

Einkommensteuerrechner

Der Rechner ermittelt die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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