So funktioniert die Abgeltungssteuer Gewinnbesteuerung für AktienverkäufeVeräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind im Rahmen der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge immer steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer bei der Gewinnbesteuerung aus Aktienverkäufen beträgt die pauschalen 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Realisierte Kursgewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer immer in voller Höhe der Besteuerung. Wird auf im Ausland erzielte Veräußerungsgewinne aus Aktien schon im Herkunftsland eine Quellensteuer erhoben, kann diese auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Die einjährige Spekulationsfrist ist mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 entfallen; nach dem zuvor geltenden Steuermodell konnten Anleger von steuerfreien Kursgewinnen profitieren, wenn die Aktien mindestens ein Jahr lang gehalten wurden. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung für Aktien, die noch vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden: Veräußerungsgewinne aus diesen Aktien sind nach mindestens einjähriger Haltefrist weiter steuerfrei; in dem Fall gilt damit weiter die alte Gewinnbesteuerung, auch wenn die betreffenden Aktien nach dem 1. Januar 2009 veräußert wurden oder werden. Über die Abgeltungssteuer ist zudem immer der gesamte Veräußerungsgewinn aus einem Aktienverkauf zu versteuern. Im vorherigen Steuermodell wurde bei der Gewinnbesteuerung (bei Haltedauer unter einem Jahr) das sog. Halbeinkünfteverfahren angewandt, wonach Veräußerungsgewinne nur zur Hälfte versteuert werden mussten. Obwohl die Besteuerung (wie die Besteuerung von Dividenden) dabei nach der normalen Einkommensteuer erfolgte, war die Steuerbelastung dadurch geringer als mit der aktuellen pauschalen Abgeltungssteuer. Lesen Sie weiter: Abgeltungssteuer bei Fonds ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer als Quellensteuer Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag Vorteile für Sparer mit Zinsgewinnen Gewinnbesteuerung für Aktienverkäufe |
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