So funktioniert die Abgeltungssteuer Vorteile für Sparer mit ZinsgewinnenBei Sparzinsen ist die Abgeltungssteuer günstiger als das vorherige Steuermodell. Sparer, die vor allem Zinsgewinne erzielen, haben mit der pauschalen Abgeltungssteuer seit 2009 leichte Vorteile gegenüber der vorherigen Besteuerung. Denn der Abgeltungssteuersatz beträgt nur 25 %, während die zuvor geltende Zinsabschlagsteuer 30 % betrug. Zwar ist in beiden Fällen noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hinzuzurechnen, und bei der Abgeltungssteuer kommt zusätzlich ggf. auch noch Kirchensteuer hinzu. Dennoch bleibt die Steuerbelastung auf Zinsgewinne durch die Abgeltungssteuer insgesamt unter 30 % und ist damit günstiger als zuvor. Im direkten Vergleich: Im Rahmen der vor 2009 geltenden 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer lag die Steuerbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag bei 31,65 %. Mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer fallen nun inkl. Solidaritätszuschlag und 9-prozentiger Kirchensteuer knapp 28 % (genau 27,995 %) an. Damit ergibt sich eine Ersparnis von immerhin etwas mehr als 3 Prozentpunkten. Zinsgewinne können zum Beispiel aus Sparguthaben bei der Bank, Bausparguthaben, Guthaben privater Renten- und Lebensversicherungen, sowie gehaltenen Anleihen entstehen. Bitte beachten Sie: Manche Zinsgewinne, etwa von ausländischen Konten oder privaten Krediten, können nicht automatisch versteuert werden und müssen deshalb in der Steuererklärung explizit angegeben werden. Mehr dazu unter Abgeltungsteuer als Quellensteuer. Bei Dividenden war dagegen das vorige Steuermodell günstiger. Lesen Sie weiter: Dividendenbesteuerung ONLINE-FINANZRECHNER
ÜBERSICHT
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Abgeltungsteuer als Quellensteuer Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag Vorteile für Sparer mit Zinsgewinnen Gewinnbesteuerung für Aktienverkäufe |
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