Finanzbegriffe einfach erklärt Kfz-SteuerDie Kfz-Steuer, auch Kraftfahrzeugsteuer oder kurz KraftSt, ist eine jährliche Steuer, die auf das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben wird. Kraftfahrzeuge unterliegen nur dann der Kfz-Steuer, wenn sie zugelassen sind. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen fällt außerhalb der Zulassungszeit deshalb keine Kfz-Steuer an. Die Besteuerung erfolgt nach Art und Eigenschaften des Kraftfahrzeugs: Pkw mit Erstzulassung bis 30.06.2009 werden nach Motorart (Diesel oder Benziner), Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Für Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 erfolgt die Besteuerung nach Motorart, Hubraum und CO2-Emission, wobei letztere erst ab einer gewissen Grundmenge auf die Kfz-Steuer angerechnet wird. Diese Grundmenge richtet sich wiederum nach der Erstzulassung: Je neuer das Auto, desto weniger CO2-Emission ist steuerfrei. Elektroautos sind als "emissionsfreie" Fahrzeuge nach Erstzulassung regelmäßig eine gewisse Zeit von der Kfz-Steuer befreit; Schadstoffemissionen der Stromquelle werden bislang nicht berücksichtigt. Danach erfolgt die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Auch Lkw werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert. Über 3,5 Tonnen werden zusätzlich Schadstoff- und Geräuschemissionen berücksichtigt. Bei Motorrädern richtet sich die Kfz-Steuer nach dem Hubraum. Lesen Sie weiter: Kinderfreibetrag ONLINE-FINANZRECHNER
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