Finanzbegriffe einfach erklärt ZuschlagsteuerEine Zuschlagsteuer ist eine Steuer, die sich in ihrer Höhe nach einer anderen Steuer richtet. Bekannte Zuschlagsteuern sind der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) und die Kirchensteuer für Angehörige kirchensteuerberechtigter Religionsgemeinschaften. Beide sind Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer. Damit berechnet sich ihre Höhe jeweils als prozentualer Anteil der Einkommensteuer. Als Zuschlagsteuern zur Einkommensteuer werden sie zusammen mit dieser erhoben und wie diese vom Finanzamt eingezogen. Da die Einkommensteuer in verschiedenen Formen erhoben wird, u.a. in Form der Lohnsteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie in Form der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer), werden auch ihre Zuschlagsteuern anhand dieser Erhebungsformen berechnet und jeweils zusammen mit diesen abgezogen. Für Unternehmer und Selbständige, die in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten, werden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer als Zuschlagsteuern ebenfalls im Zuge der Vorauszahlungen erhoben. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen einer natürlichen Person unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an; in diesem Fall werden auch keine Zuschlagsteuern erhoben. Lesen Sie weiter: Zuwachssparen ONLINE-FINANZRECHNER
Stichwörter |
||||