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Verzugszinsrechner

Der Verzugszinsrechner ermittelt die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes.

Kenndaten
Geschuldeter Betrag:
Euro

Verzugsbeginn:

Weitere Schuldbeträge:

keine

Position 1  –  Datum:

Betrag:
Euro

Position 2  –  Datum:

Betrag:
Euro

Position 3  –  Datum:

Betrag:
Euro

Zahlungsdatum:

Monatliche Ratenzahlung:

keine Ratenzahlung
Euro

Teilzahlungen:

keine

Position 1  –  Datum:

Betrag:
Euro

Position 2  –  Datum:

Betrag:
Euro

Position 3  –  Datum:

Betrag:
Euro

Verrechnung von Teilzahlungen:
Zinsen - Hauptforderung (BGB § 367)

Hauptforderung - Zinsen (BGB § 497)

Art des Geschäfts und Verzugszinssatz:
Verbrauchergeschäft: 5 %-Pkt. über Basiszinssatz

Handelsgeschäft: 9 %-Pkt. (8 %-Pkt. bei Verzugsbeginn vor dem 29.07.2014) über Basiszinssatz

Sonderfall: Dauerschuldverhältnis vor 29.07.2014 mit Gegenleistung nach 30.06.2016

Verzugspauschale 40 Euro gem. BGB § 288 (5) für Schuldverhältnisse ab 29.07.2014

Sonst. dyn. Verzugszinssatz:

%-Pkt. über Basiszins

Sonst. fester Verzugszinssatz:

% p.a.

Zinsmethode:

Nachkommastellen Zinssaldo:

Ergebnis
Angefallene Verzugszinsen:
215,97
  Euro

Verbleibende Hauptforderung:
1.000,00
  Euro

Gesamtforderung:
1.215,97
  Euro

Zeitdauer:
1.540
  Tage

Verzugszinsen für jeden weiteren Tag ab 20.03.2024:
0,2355
  Euro

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Der Verzugszinsrechner dient zur Berechnung von Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden; der Schuldner befindet sich also im Zahlungsverzug. Hierzu wird der geschuldete Betrag sowie das Datum des Verzugsbeginns und der Zahlungstag eingetragen.

Der Verzugszinssatz orientiert sich dabei am Basiszinssatzes, der im jeweiligen Zeitraum relevant ist. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgestellt und ist im Rechner hinterlegt.

Je nach Art des Geschäfts wird als Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz angewandt, während für Entgeltforderungen bei Handelsgeschäften der Basiszinssatz seit 29. Juli 2014 um neun Prozentpunkte erhöht wird, wenn gemäß Überleitungsvorschrift EGBGB Art. 229 § 34 das Schuldverhältnis nach dem 28.07.2014 entstanden ist. Nach der früheren Regelung wäre ein Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz anzuwenden. Diese Regelung gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2002.

Darüber hinaus kann auch ein individueller dynamischer oder fester Verzugszinssatz angewandt werden.

Der Verzugszeitraum beginnt in der Regel frühestens einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Verzugszinsen werden dabei tageweise ab dem Tag des Verzugsbeginns fällig. Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt.

Mit dem Verzugszinsrechner können auch Teilzahlungen berücksichtigt werden. Diese werden wahlweise gemäß BGB § 367 zuerst mit den Verzugszinsen und dann mit der Hauptschuld verrechnet oder gemäß BGB § 497 (Verzug des Darlehensnehmers) zunächst auf die Hauptforderung und dann auf die Zinsen angerechnet.

Darüber hinaus kann der Verzugszinsrechner auch weitere, später hinzukommende Schuldbeträge berücksichtigen, welche die Schuld zum jeweiligen Datum erhöhen und entsprechend die Verzugszinsen berechnen.

Der Rechner ermittelt die Verzugszinsen nach der taggenauen Zinsmethode act/act, wobei das Jahr mit 365 Tagen bzw. bei Schaltjahren mit 366 Tagen angesetzt wird. Wahlweise kann auch mit einer anderen Zinsmethode gerechnet werden.

Die Ergebnistabelle stellt die anfallenden Verzugszinsen nach Zinszeiträumen mit dem jeweils angewandten Zinssatz übersichtlich dar.

Eine Auflistung der jeweils gültigen Zinssätze nach Zeiträumen enthält die Tabelle der Basiszinssätze und Verzugszinssätze.

Kurzanleitung

Zahlungsverzug und Verzugszinsen - Berechnung in BeispielenBeispiele

Basiszinssatz als Grundlage für Verzugszinsen - Häufgige FragenHäufige Fragen

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