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Entnahmeplan für Rente aus Kapitalvermögen

Der Entnahmeplan-Rechner ermittelt für zeitlich befristete oder ewige Rente wahlweise die regelmäßige Rentenentnahme, Dynamik, Zinssatz, Kapitalvermögen, Restkapital oder Rentendauer.

Kenndaten
Was berechnen?Markieren Sie den Wert, den Sie berechnen möchten
Kapitalvermögen:
Euro

Kapitalentnahme:
Euro

Entnahmeintervall:

Entnahmeart:

Dynamik:
% p.a.

Zinssatz:
% p.a.

Zinsperiode:

Wartezeit:
Jahre

Ewige Rente (Rente ohne Kapitalverzehr)

Begrenzte Rentendauer (Rente mit Kapitalverzehr)

Rentendauer:
Jahre

Restkapital:
Euro

Steuersatz:

nicht berücksichtigen
%

Jährlicher Steuerfreibetrag:
Euro

Anfangsmonat (für PDF):

nicht angegeben


Ergebnis
Hinweis: Die letzte reguläre Entnahmerate ist geringer, da das Guthaben zum Entnahmezeitpunkt nicht ausreichend ist. Ggf. aufgelaufene Zinsen können jedoch bei späterer Zinsgutschrift als Schlussentnahme entnommen werden.
Die regelmäßige Kapitalentnahme beträgt:
480,65
  Euro

Entnahmen gesamt:
-57.678,18
  Euro

Zinsen gesamt:
7.678,18
  Euro

Zu dieser Berechnung...

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Dies ist die Mobilansicht des Rechners. Die Standardansicht (Desktop-Ansicht) enthält ggf. noch eine Verlaufstabelle. Diese ist auch im PDF-Dokument enthalten. Ein in der Mobilansicht erstellter Permanentlink kann auch an einem PC in der Standardansicht geöffnet werden und umgekehrt.

Der Entnahmeplan-Rechner erlaubt die Berechnung einer persönlichen Zusatzrente aus Kapitalvermögen.

Die Rentendauer kann dabei wahlweise zeitlich befristet oder endlos sein. Letzterer Fall stellt eine so genannte ewige Rente dar.

Anhand der Eingabedaten ermittelt der Entnahmeplan-Rechner wahlweise das benötigte Kapitalvermögen, die Kapitalentnahme als regelmäßige Rente, die jährliche Erhöhung der Entnahme (Dynamik) oder den Zinssatz für die Verzinsung des Kapitals.

Bei einer zeitlich befristeten Rente mit Kapitalverzehr kann darüber hinaus noch die Rentendauer und das verbleibende Restkapital festgelegt oder errechnet werden.

Das Intervall der Kapitalentnahmen kann zwischen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich gewählt werden.

Mittels der Wartezeit kann der Beginn der regelmäßigen Kapitalentnahme zunächst aufgeschoben werden, wobei sich das Kapital entsprechend der Verzinsung vermehrt.

Der Rechner nimmt an, dass das anfängliche Kapitalvermögen auch während der Rentenlaufzeit weiterhin zum angegebenen Zinssatz verzinst wird. Auch die Häufigkeit der Zinsgutschrift kann hierbei zwischen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich gewählt werden.

Die regelmäßige Rentenentnahme erfolgt wahlweise vorschüssig oder nachschüssig, d.h. entweder jeweils zu Beginn oder zum Ende des Entnahmeintervalls.

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende der angegebenen Zinsperiode. Die durch die Dynamik definierte Erhöhung der Rente erfolgt immer zum Jahresende.

Darüber hinaus kann ein Steuersatz sowie ein jährlicher Steuerfreibetrag in die Berechnung einbezogen werden. Der Steuersatz mindert sämtliche über den Steuerfreibetrag hinausgehenden Zinserträge, so dass die Kapitalertragssteuer bzw. die künftigte Abgeltungssteuer berücksichtigt werden können.

Anhand der Ausgabetabelle stellt der Entnahmeplan wahlweise auf Jahres- oder Monatsbasis den Verlauf der Guthabenentwicklung dar.

Für jedes Jahr bzw. jeden Monat wird das angelegte Kapital zu Beginn, die Entnahme, die Zinsgutschrift, ggf. den Steuerabzug und das Guthaben zum jeweiligen Ende des Zeitraums genannt.

Im Falle einer ewigen Rente wird die Guthabenentwicklung für 20 Jahre angegeben. Auch die ewige Rente lässt sich mit einer Dynamik kombinieren, so dass das verbleibende Restkapital auch in diesem Fall nicht mit dem anfänglichen Kapitalvermögen übereinstimmen muss, sondern entsprechend einer positiven oder negativen Dynamik zu- oder abnimmt.

Kurzanleitung

Kapitalentnahme - Berechnung in BeispielenBeispiele

TIPP
Der Vorsorgerechner kombiniert einen Entnahmeplan mit einem zeitlich vorgeschalteten Sparplan.
Dieser Online-Rechner ist folgenden thematischen Stichworten zugeordnet:
Zinseszins - Rente - Vorsorge - Sparzinsen